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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:
Haus & Garten
Datum:
16.08.2014
Gleiche Kraft mit weniger Aufwand
Staubsauger
werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen
Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für
Staubsauger
in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: "In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der
Staubsauger
ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin." EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt.
Ein wichtiges Werbeargument für
Staubsauger
war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein
Staubsauger
eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist.
Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch
Staubsauger
auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es
Staubsauger
, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produktests der Stiftung Warentest schneiden
Staubsauger
mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche.
Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die
Staubsauger
voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die
Staubsauger
langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle
Staubsauger
tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des
Staubsauger
s: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen.
Weitere Informationen
2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Staubsauger
n (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von
Staubsauger
n beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
Diskussion
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
frank.hoenerbach@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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