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Politik & Gesellschaft   
Bundesregierung muss CETA eine Absage erteilen
Zur Übermittlung des Vertragstextes des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommens (CETA) an die EU-Mitgliedsstaaten erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:
Seit heute liegt dem Bundestag der Vertragstext des kanadisch-europäischen Handelsabkommens (CETA) vor. Monatelang hat sich die Bundesregierung vor einem klaren Bekenntnis zu diesem Abkommen gedrückt. Unter dem Druck der Opposition und der Zivilgesellschaft haben Gabriel und Co zwar betont, dass sie Klage-Privilegien für Konzerne in CETA und TTIP für unnötig halten - ob sie so ein Instrument aber wirklich ablehnen würden, blieb stets offen.

Nun wissen wir, dass die EU-Kommission trotz der massiven Kritik aus der europäischen Öffentlichkeit, trotz der fast 150.000 Zuschriften gegen die Klageprivilegien für Konzerne, an diesem unnötigen und gefährlichen Instrument festhält. Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen. Minister Gabriel muss offen sagen, dass CETA mit den enthaltenen Klageprivilegien nicht in Kraft treten kann. Spätestens jetzt muss der Vertragstext auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es gibt keinen Grund für Geheimniskrämerei. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, sich ihre eigene Meinung zu CETA zu bilden.

Durch diese Klageprivilegien würde eine Vielzahl global agierender Konzerne die Möglichkeit erhalten, Staaten vor private Schiedsgerichte zu zerren. Dort könnten sie gegen Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder der Umwelt klagen, wenn dadurch ihre Profite geschmälert würden und Ausgleichszahlungen in Höhe von Millionen Euro an Steuergeldern fordern. Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein solch gefährliches Instrument in einem Abkommen zwischen der EU und Kanada aufzunehmen. Genau das muss Sigmar Gabriel jetzt offen sagen.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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