Während von Seiten der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft längst konkrete Maßnahmen auf dem Tisch sind, windet sich der Minister um klare Aussagen. Die Finanzierung, die Ausgestaltung und die inhaltliche Kontrolle des Siegels sind nach der Ankündigung vor drei Monaten immer noch nicht geklärt. Zudem fehlt ein Zeitplan für die Umsetzung. Klar ist, dass deutsche Textilunternehmen eine hohe Mitverantwortung bei der Verletzung von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards tragen, darunter auch jene Firmen, die an der Erarbeitung des Textilsiegels von der Bundesregierung beteiligt werden. Die Bundesregierung bleibt eine Antwort schuldig, wie sie die Verletzungen dieser Standards künftig eindämmen will. Offenbar fehlt ihr der Mut, den beteiligten Unternehmen ernsthafte Vorgaben zu machen. Zur Ankündigung, einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben, wenn eine Selbstverpflichtung nicht auf freiwilliger Basis funktioniert, wird mittlerweile nur noch geschwiegen. Die Katastrophen in Textilfabriken in Pakistan und Bangladesch haben gezeigt, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter in Entwicklungsländern besser geschützt werden müssen. Freiwillige Maßnahmen reichen hierzu nicht aus - sie erzielen bei international agierenden Konzernen keine wesentliche Wirkung. Es braucht gesetzliche Regelungen, um die Arbeitsstandards im den Produktionsländern zu verbessern. Das Entwicklungsministerium (BMZ) hat in Deutschland die Federführung in diesem Prozess.
Artikel drucken Fenster schließen |