"Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretene Rechtmäßigkeit der geplanten brutalen Naturzerstörung und Klimagefährdung werden wir nicht hinnehmen und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen", so Hubert Weiger, Vorsitzender des deutschlandweiten BUND und des Bund Naturschutz in Bayern. "Das Recht auf unversehrte Gesundheit und auf Schutz des Eigentums ist nichts mehr wert, wenn die bayerischen Staatsregierung entgegen aller realistischer Prognosen zum Bedarf und unter Verleugnung eines massiv zurückgegangenen Flugverkehrsaufkommens die dritte Startbahn auf Biegen und Brechen durchboxen will", so BN-Landesbeauftragter Richard Mergner. "Wir sind nicht das erste Mal bei einem Großprojekt in Bayern mit einer "Klageabweisungsmaschine" konfrontiert, welche die Betroffenen am Rechtstaat zweifeln lässt", so Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer und Sprecher des BUND-Arbeitskreises Recht. "Wenn die bayerischen Naturschutzbehörden eine derartige Naturzerstörung als "ausgleichbar" rechtfertigen und vor dem Verwaltungsgerichtshof letztlich absegnen, haben sie ihre Aufgabe völlig verfehlt", kritisiert die BN-Flughafenexpertin Christine Margraf.
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