Vor drei Jahren urteilte ein EU-Gericht, gentechnisch verunreinigter Honig dürfe nicht ohne Kennzeichnung verkauft werden. Es argumentierte, der Pollen sei eine Zutat. Wenn Zutaten in Lebensmitteln von Gentechnik-Pflanzen stammen, muss das auf der Verpackung angegeben werden. Nach dem Urteil strebte die EU-Kommission eine Änderung der Definition an, Pollen sollte als natürlicher Bestandteil gelten - wodurch die Kennzeichnungspflicht auch für Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen wegfallen würde, so Kritiker. Zunächst sah es danach aus, als würden die Parlamentarier die Kommission in die Schranken weisen. Im November hatte der Umweltausschuss dafür plädiert, bei der alten Definition und damit bei der Kennzeichnungspflicht zu bleiben. Nun stimmten jedoch 430 Abgeordnete für den Vorschlag der britischen Konservativen Julie Girling, den Pollen doch im Sinne der Kommission zu verstehen. 224 Abgeordnete waren dagegen, 19 enthielten sich. Die Grünen im EU-Parlament bezeichneten diese Entscheidung als "Schlag ins Gesicht der europäischen Verbraucher und Imker". Da immer mehr Honig aus Ländern importiert werde, in denen gentechnisch veränderter Mais oder Raps wachsen, sei eine Kennzeichnung von transgenem Pollen wichtig gewesen. Leider habe sich die Mehrheit der Abgeordneten von einer "intensiven Lobby-Kampagne, angeführt von den Honigimporteuren" überzeugen lassen, so der belgische Grüne Bart Staes. Sein deutscher Parteikollege Martin Häusling sprach von einem "Armutszeugnis für die Mehrheit der konservativen und sozialdemokratischen Volksvertreter." Den Imkern wurde aus Sicht der Grünen ein Bärendienst erwiesen: "Die Europäische Imkervereinigung sprach sich klar gegen den Kommissionvorschlag aus, denn nun liegt die Beweislast bei den Imkern, die gentechnikfrei produzieren wollen."
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