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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 17.12.2013
Verfassungsgericht stärkt Betroffenen den Rücken
Brandenburger Tagebauverfahren Welzow II steht vor dem Aus
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2013 in Karlsruhe den Rechtsschutz Betroffener bei geplanten Tagebauen. Demnach müssen bereits im Zulassungsverfahren Behörden künftig auch die privaten Belange der Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen. Nach Ansicht der Klima-Allianz Deutschland und des BUND-Brandenburg steht damit das Verfahren für den geplanten Tagebau Welzow Teilfeld II vor dem Scheitern.

"Wie die Erörterung in der letzten Woche ergeben hat, sind genau die vom Verfassungsgericht beanstandeten Rechte den betroffenen Bürgern und Unternehmen nicht eigeräumt worden", sagte die energiepolitische Referentin der Klima-Allianz Deutschland Daniela Setton. So soll mit Proschim erstmalig in Brandenburg nach Vorstellungen der rot-roten Landesregierung ein aktives Bioenergiedorf der Braunkohle geopfert werde. Mit Wind-, Solar- und Biomasseanlagen ist der Firmenverbund Proschim einer der größten Produzenten von erneuerbaren Energien in der Lausitz. Sollte der Braunkohlenplan Tagebau Welzow II wie geplant durchgesetzt werden, droht die größte Zwangsenteignung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - was vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch viel schwieriger umsetzbar sein wird, weist Setton hin.

Die Richter sprachen den Bürgern zugleich das "Recht auf Heimat" ab, wenn Braunkohlenutzung für das Gemeinwohl von Belang sei. "In der Erörterung für Welzow II konnte die Planungsbehörde das Gemeinwohl jedoch nicht zweifelsfrei darlegen", sagte Axel Kruschat vom Umweltverband BUND-Brandenburg. Der Gutachter des Brandenburgischen Wirtschaftsministeriums Prof. Georg Erdmann musste zugeben, dass er einen Einspeisevorrang der Braunkohle vor erneuerbaren Energien in seinem Energieszenario voraussetzt. Nur dadurch erscheine die Braunkohlenutzung "alternativlos", so Kruschat.

"Das heutige Urteil belegt, ein weiter so in der Braunkohleplanung kann es nicht geben", sagte Setton. "Die Zeiten, in denen die Betroffenen nahezu machtlos dem Bergbaubetreiber und dem Bundesbergrecht gegenüber stehen, sind vorbei", ergänzt Kruschat.

Hintergrund:
Der geplante Tagebau Welzow-Süd Teilfeld II würde weitere 1.900 Hektar südlich von Cottbus den Braunkohlebaggern opfern. Der erste Entwurf des Braunkohlenplanes für Welzow-Süd II musste wegen schwerwiegender Mängel überarbeitet werden. Gegen die nun zur Erörterung stehende Neuauflage haben mehr als 120.000 Menschen Einwendungen eingereicht. Die Erörterung fand dem 10. Dezember bis 16. Dezember in Cottbus statt. Das Verfahren wird von der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg geführt.

Zu den Initiatoren von "Kein weiteres Dorf abbaggern" gehören: Allianz für Welzow, Klinger Runde, Grüne Liga, BUND Brandenburg, Dorf-Kohle-Umwelt (Proschim), klima-allianz deutschland, Netzwerk-Tagebaurand, Bürgerinitiativen Brandenburg gegen CCS, Deutsche Umwelthilfe, Robin Wood.

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