Dabei müssen die generell schlechten Erfahrungen mit Sondervermögen - nicht zuletzt beim gescheiterten Energie- und Klimafonds - kritisch mit einbezogen werden. Absolut zentral ist für uns bei jeglicher Finanzierungsform: Bei jeder Form der überjährigen Finanzausstattung für den Erhalt der Infrastruktur müssen die Kontrollrechte des Parlaments und des Bundesrechnungshofes gewahrt bleiben. Ein Paradigmenwechsel in der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes ist auch aus verkehrspolitischen Gründen dringend nötig. Es kann nicht nur darum gehen, mehr Geld in das System zu pumpen. Vielmehr ist an der Zeit, die Infrastrukturpolitik in Einklang mit den Erfordernissen des Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes zu bringen. Hier bleiben die vorliegenden Empfehlungen allerdings zu vage. Gleichzeitig darf die Hintertür des privatisierten Straßenneubaus nicht weiter aufgestoßen, sondern muss geschlossen werden: Der Bundesrechnungshof hat dargelegt, wie der Straßenbau bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) ganz gezielt schöngerechnet wird und ÖPP langfristig immer deutlich teurer wird als vorher behauptet. Die vorgeschlagene Ausweitung der Nutzerfinanzierung durch die Erhebung der Lkw-Maut auch im Bundesstraßennetz bzw. dem nachgeordneten Straßennetz fordern wir seit vielen Jahren. Wichtig ist hier, dass die Mittel nicht exklusiv in die Straße fließen, sondern verkehrsträgerübergreifend - also auch für den Erhalt und Ausbau der Schiene - verwendet werden können.
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