Die Gerichtsentscheidung ist auch ein deutliches Signal für Bäuerinnen und Bauern, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gentechnikkritische Zivilgesellschaft. Die Scheinrückzugsmanöver von Monsanto, BASF und Co. haben sich damit als Makulatur erwiesen. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger Europas sich weiter aktiv und engagiert den Markteroberungsplänen der Gentech-Konzerne widersetzen, wird die gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft Bestand haben. Obwohl Pioneer bereits 2007 erstmals geklagt hatte, konnte sich die Europäische Kommission bisher nicht zu einer umfassenden Reform des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen durchringen. Eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Risikobewertung wäre es, die Erstellung von Studien nicht länger allein den antragstellenden Konzernen zu überlassen. Das zeigt auch der aktuelle Fall: Die bisherige Einschätzung der EU-Risikobewertungsbehörde EFSA, der Genmais 1507 sei unbedenklich, beruht auf fragwürdigen Annahmen in den Antragsunterlagen und ignoriert Gefahren für Nichtzielorganismen wie Schmetterlinge. Bis heute existieren keine Langzeitstudien zu ökologischen Risiken oder Studien, die nicht im Auftrag von Pioneer erstellt wurden. Hinzu kommt, dass die EFSA eine positive Risikobewertung für den Gentech-Mais abgab, obwohl Pioneer sich bis auf den heutigen Tag weigert, sowohl bei seinen Antragsunterlagen als auch bei seinen notwendigen Schutzmaßnahmen für Nichtzielorganismen nachzubessern, wie von der EU-Kommission gefordert. Die EFSA muss nun ihre Hausaufgaben machen und auf Basis der bislang unberücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnisse ihre Risikoeinschätzung revidieren.
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