![]() Der ÖDP-Politiker weist darauf hin, dass bei einem großen Unfall in einem deutschen AKW die finanzielle Situation ähnlich wäre: Auch bei uns müssen die Betreiber nur bis zu einem Schaden von 2,5 Milliarden Euro haften. Eine Studie, die das Prognos-Institut 1992 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erstellt hat, schätzte dagegen den Schaden bei einem Super-Gau auf etwa10 Billionen Mark. Infolge der Preissteigerungen dürfe er heute wesentlich höher sein. Dabei ist zu beachten, dass die deutschen AKW nicht unmittelbar von den vier großen Energieversorger RWE, e.on, Vattenfall und EnBW betrieben werden, sondern von GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung!), die jeweils nur für ein einziges AKW zuständig sind. "Theoretisch haften zwar die Muttergesellschaften, d.h. die vier Energieversorger für ihre AKW in unbegrenzter Höhe. Aber ihr Kapital würde bei weitem nicht ausreichen, um Schäden in dieser Höhe zu decken. Also würde bei einem großen Unfall auch in Deutschland der Steuerzahler einspringen müssen," weiß Buchner. Außerdem haften die "großen Vier" nur bis zum 27.4.2022, wenn diese sog. "Solidarvereinbarung" mit der Abschaltung der letzten deutschen AKW ausläuft. Danach muss alles, was die GmbHs mit ihren "Rückstellungen" nicht bezahlen können, ebenfalls der Staat übernehmen. Das wird vermutlich den größten Teil der Kosten für den Rückbau betreffen. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.ödp.de
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