Der Tierschutzverbandsklage bedarf es nach Auffassung von Maier, da die Tiere ja nicht selbst die Verletzung ihrer zum Teil unzureichenden Rechte, die sich z.B. aus den Gesetzen wie dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel des Tierschutzes im Grundgesetz ergeben, einklagen können. Deshalb ist es notwendig, dass die Tierschutzverbände und Tierrechtsorganisationen die Möglichkeit erhalten, gegen die Verletzung von Tierrechten als Anwalt der Tiere gerichtlich vorzugehen. "Zwar hat die niedersächsische Landesregierung die Notwendigkeit der Einführung der Tierschutzverbandsklage erkannt, jedoch ist die geplante Feststellungsklage nicht weitgehend genug, da nur ein Verstoß gegen Tierrechte festgestellt werden kann", so der ÖDP-Politiker Maier. Die Behörde sei nur dazu verpflichtet, bei zukünftigen Entscheidungen den festgestellten Rechtsverstoß zu unterlassen. Die aktuelle gesetzeswidrige Maßnahme werde nicht berührt; sie bleibe weiterhin in Kraft. Es bedürfe vielmehr des Instruments der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, um wirkungsvoll gegen eine aktuelle gesetzeswidrige Maßnahme vorgehen zu können. Die ÖDP unterstützt deshalb die Aktion nach einer echten wirkungsvollen Tierschutzverbandsklage. Die ÖDP appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an dem entsprechenden Aufruf an die niedersächsische Landesregierung auf der Homepage der Albert-Schweitzer-Gesellschaft zu beteiligen. https://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutz-helfen/petitionen/tierschutzverbandsklage-niedersachsen Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.ödp.de https://twitter.com/oedpPresse https://www.facebook.com/oedp.de
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