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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 15.05.2013
BN kritisiert Ausweisungsverbot kommunaler Naturwälder
Bayern hebelt international verbindliche Artenschutzkonvention aus
Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) übt massive Kritik am Bayerischen Forstministerium, weil es Kommunen untersagen will, auf ihren Flächen Naturwälder auszuweisen. Obwohl nach internationalen Vorgaben wesentlich mehr Staats- und Kommunalwälder als Urwälder von morgen geschützt werden sollen, versucht das Forstministerium dies zu verhindern. "Wir halten es für einen Skandal, dass die Oberste Forstbehörde in Bayern völkerrechtsverbindliche Ziele zum Schutz der Artenvielfalt untergräbt", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen darf nicht einseitig eingeengt werden und Kommunen muss es auch in Bayern möglich sein, freiwillig Teile der Gemeinde- und Stadtwälder der Natur zu überlassen.

"Wir haben deshalb Forstminister Helmut Brunner in einem Brief nachdrücklich gebeten, diese einseitige nutzungsorientierte Interpretation der gesetzlichen Vorgaben seines Ministeriums zu korrigieren."

Forstministerium will mehr Schutz bei Kommunalwäldern unterbinden

In einem Brief vom 12. März (AZ: F1-7711-1/52), der dem BN vorliegt, weist das Forstministerium die 48 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darauf hin, dass freiwillige Stilllegungen von kommunalen Waldflächen der vorbildlichen Waldbewirtschaftung widersprechen. Den Kommunen soll "die Sachlage in geeigneter Weise" zu erörtern" Denn das Forstministerium interpretiert die vorbildliche Waldbewirtschaftung sehr einseitig als Pflicht, die Nutzfunktion zu sichern und zu verbessern und die Holzerzeugung zu steigern. Der BN kritisiert diese einseitige Auslegung des Forstministeriums, die Kommunen untersagen will, freiwillig kleinere Waldflächen der Natur zu überlassen. Als völlig abwegig betrachtet es der BN, wenn ein besserer Schutz der Wälder vom Forstministerium als waldgesetzwidrig bewertet wird, während massive Fehlentwicklungen in öffentlichen Wäldern stets toleriert wurden.

Für Deutschland verbindliche Rio-Konvention fordert mehr Waldschutz

Die Biodiversitätskonvention von Rio gibt völkerrechtsverbindlich auch für Deutschland und Bayern Ziele und Umsetzungsschritte zum Schutz der Biodiversität vor. So ist dort auch verbindlich festgelegt, dass die Nationalstaaten nationale Biodiversitätsstrategien entwickeln müssen. Dies hat die Bundesregierung 2007 mit Zustimmung der damaligen Kabinettsmitglieder Horst Seehofer und Michael Glos beschlossen und dort als einen Kernpunkt festgeschrieben, dass bis 2020 10 % der öffentlichen Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen sind. Insofern handelt es sich dabei um die Umsetzung einer völkerrechtlich verbindlichen Vorgabe, die auch Bayern beachten muss. Am 07.10. 2010 hat der Bundestag die Nationale Biodiversitätsstrategie fraktionsübergreifend begrüßt und eine zügige Umsetzung gefordert.

Deutschland will Wälder schützen, Forstverwaltung in Bayern nicht

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich im Rahmen der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt 2008 in Bonn vehement für einen besseren Schutz der Wälder weltweit eingesetzt und 500 Mio. € pro Jahr für den globalen Biodiversitätsschutz, insbesondere zum Waldschutz, bereit gestellt. Es kann deshalb nicht sein, dass Deutschland sich vehement für den Schutz natürlicher Wälder und Waldentwicklungen mit hunderten von Millionen von € außerhalb der EU einsetzt, aber im eigenen Land diese völkerrechtlich verbindlichen Ziele nicht nur nicht umsetzt, sondern sogar die Bayerische Forstverwaltung die Umsetzung der Biodiversitätskonvention im Bereich der Körperschaftswälder als waldgesetzwidrig interpretiert.

Hintergrundinformationen

Vorbildliche Waldwirtschaft muss Naturschutzziele besonders berücksichtigen

Dabei sind in Körperschaftswäldern sowohl nach dem Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG) wie auch nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Naturschutzziele besonders zu berücksichtigen. So sollen nach Art. 1 des BayNatSchG ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im Eigentum u.a. von Gemeinden vorrangig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Die biologische Vielfalt ist nach Art. 19 i.V.m. Art. 18 BayWaldG zu sichern und zu verbessern und besondere Gemeinwohlleistungen sind zu erbringen. Mittlerweile ist in vielen Untersuchungen wissenschaftlich belegt, dass unbewirtschaftete Wälder von Nationalparken bis hin zu kleinen Naturwaldreservaten für den vollständigen Schutz der Artenvielfalt und den Schutz unverletzter Waldökosysteme zwingend notwendig sind. Ohne sich natürlich entwickelnde Wälder gelingt es nicht, die komplexen Waldökosysteme zu erhalten. Nun die Körperschaften zu drängen, auf nutzungsfreie Wälder zu verzichten, weil es der Verpflichtung zur Vorbildlichkeit angeblich widerspricht, hält der BN für einen absurden Vorgang.

Keine Kritik des Forstministeriums bei Fehlentwicklungen

Die Umwandlung von Laubwäldern zu Nadelholzforsten oder wie zuletzt die verbreitete Douglasieneinbringung in den Staatswäldern im Spessart wurde seitens des Forstministeriums nicht kritisiert. Das Forstministerium hat einen jahrzehntelangen massiven Wildverbiss, der eine Naturverjüngung oder auch einen Waldumbau in vielen öffentlichen Wäldern verhindert nicht oder nur unzureichend kritisiert. Mögliche Gegenmaßnahmen, wie die Einführung des revierweisen Gutachtens scheiterten über Jahre hinweg am Forstministerium. In weiten Teilen des öffentlichen Waldes, so auch im Staatswald, toleriert das Forstministerium, dass durch die teilweise minimalen Rückegassenabstände von 20 bis 30 Metern bis zu 25 % des Waldbodens geopfert werden, anstatt auf weitere Rückegassenabstände über 30 Metern zu drängen. So wird der Bodenschutz offenbar dem Gewinn untergeordnet, was es den Bayerischen Staatsforsten ermöglicht noch gewinnbringender Holz einzuschlagen, indem sie bei der Holzernte 1 -2 Euro pro Festmeter sparen. Nach Auffassung des Forstministeriums stehen diese Fehlentwicklungen offensichtlich im Einklang mit der Verpflichtung zur vorbildhaften Waldwirtschaft, aber nicht die natürliche Waldentwicklung, die aus Naturschutzgründen auf kleinen Flächen in Gemeindewäldern wünschenswert wäre.

BN kritisiert Kehrtwende des Forstministeriums

Der BN kritisiert diese Kehrtwendung des Forstministeriums, das noch einvernehmlich mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 22.04.2008 auf eine Landtagsanfrage wie folgt antwortete: "Einen Gewinn für die Biodiversität stellen bereits kleinere Flächen dar, in denen die Nutzung eingestellt und eine natürliche Entwicklung ermöglicht wird. So arbeitet man z. B. im Regierungsbezirk Niederbayern derzeit an der Erstellung eines Netzes von Naturwaldparzellen entlang der niederbayerischen Donauachse (inkl. Donaurandbruch)." Diese neue, auf Nutzung reduzierte, einseitige Ausrichtung des Forstministeriums steht auch im Widerspruch zu zentralen Aussagen zur natürlichen Waldentwicklung, die im Waldprogramm Bayern bereits 2002 mit Zustimmung des Forstministeriums veröffentlicht wurden. So wurde dort darauf hingewiesen, dass ein sinnvolles Netz an Waldflächen ausreichender Größe und Repräsentanz, in denen Prozesse der natürlichen Walddynamik ungestört ablaufen können, ein integraler Bestandteil dieses naturnahen Bewirtschaftungskonzeptes ist (S. 43). Weiter heißt es dort, dass der Staatswald und Teile des K-Waldes aufgrund der nationalen und internationalen Vorgaben eine besondere Verantwortung hierfür tragen (S. 44). Deshalb sollen u.a. Kommunen verstärkt, rechtzeitig und vollständig über diesbezügliche Ziele, Maßnahmen und Fördermöglichkeiten informiert werden (S. 45).

Dieser Versuch neue sich natürlich entwickelnde Waldfläche im Körperschaftswald zu verhindern, steht zudem im Widerspruch zum Vertragsnaturschutzprogramm-Wald, in dem das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Forstministerium Waldflächen mit Nutzungsverzicht finanziell fördert.

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