In Bajo Aguán in Honduras wurden in den vergangenen Jahren 90 Kleinbauern, Gewerkschafter und Anwälte im Landkonflikt um Palmöl-Plantagen ermordet. Dies geschah im Rahmen eines IFC-finanzierten Projekts. Nicht zum ersten Mal wurden Kredite über die IFC an Projekte vergeben, die die Rechte der Menschen vor Ort verletzen. Auch in der Wüstenregion Oyu Tolgoi in der Mongolei haben sich Nomaden über negative Auswirkungen bei der Beschwerdeeinrichtung CAO der IFC beklagt. Das dortige Projekt gefährdet den traditionellen Lebensstil durch erzwungene und zu schnelle Umsiedelungen der Menschen vor Ort. Die Bundesregierung hat sich zur Einhaltung der Menschenrechte bei Entwicklungsprojekten verpflichtet. Diesem Versprechen muss sie auch auf internationaler Ebene gerecht werden. In der Antwort auf die kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung, dass die Weltbank "aufgrund ihres unpolitischen Mandats keine eigene Menschenrechtsagenda verfolgen kann". Solche Aussagen sind peinlich. Anstatt sich ihrer Verantwortung zu entziehen, sollte sich die Bundesregierung bei der Weltbank dafür einsetzen, dass Menschenrechte in die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung verbindlich einbezogen werden müssen. Bevor weitere Kredite in den betroffenen Projekten über die IFC vergeben werden, müssen die Richtlinien und Rahmenbedingungen daher unbedingt überprüft werden. Dafür muss sich Deutschland bei der Weltbank stark machen.
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