Island will "Walschutz light" Alle Wale und Delfine sind durch den Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Damit dürfen sie nicht getötet werden; zudem verbietet die EU-Artenschutzverordnung 338/97 den Handel. Island möchte den Schutzstatus für Buckel-, Finn-, Sei-, Pott- und Zwergwale lockern und pocht auf eine Erlaubnis, die Meeressäuger mit Explosivharpunen jagen zu dürfen. Das im eigenen Land kaum verkäufliche Fleisch soll nach Japan exportiert werden. Die EU-Kommission schlägt vor, "Island zu bitten, seine Forderung zu überdenken" - in Diplomatensprache eine deutliche Absage. Nun sind die EU-Mitgliedsstaaten am Zuge, den Vorschlag zu kommentieren. Pro Wildlife begrüßt dies und fordert weiter, dass Island den Walfang völlig einstellt. "Island hat formelle Vorbehalte gegen das Walfangverbot und das internationale Handelsverbot für Walprodukte und kann mittels dieser Schlupflöcher Wale töten und exportieren. Die EU muss Island nun klipp und klar zeigen, dass ein Beitritt nur möglich ist, wenn es diese Vorbehalte zurückzieht", so Altherr. Wirtschaftlich hat der Walfang für den Inselstaat kaum mehr Bedeutung. Vogelfrei für Islands Wildvögel? Wildvögel sind laut EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) geschützt - diese legt fest, welche Arten in welchem Ausmaß gejagt werden dürfen. Island möchte auch hier Sonderregelungen durchsetzen, die erlauben würden, dass Wildvögel während der Brutzeit gejagt, heimische Wildvögel verkauft und Vogelnester geplündert werden dürfen. Dies sei Teil isländischer Tradition. Die EU-Kommission lehnt bisher eine generelle Ausnahme ab, stellt aber Island unter künftiger EU-Mitgliedschaft "das Fortführen einiger solcher Aktivitäten" in Aussicht, wenn Island wissenschaftliche Studien vorlegt, die Sonderregelungen rechtfertigen. "Die unkontrollierbare Jagd auf Wildvögel in Südeuropa zeigt, dass Ausnahmegenehmigungen kaum zu kontrollieren sind. Hier helfen nur klare Verbote", betont die Biologin Altherr. Der letzte Heuler: Island will Felle von Jungrobben importieren Die EU-Richtlinie 83/129/EG beschränkt den Import von Fellen junger Mützen- und Sattelrobben, die EU-Robben-Verordnung 1007/2009 den Import aller Robbenfelle, soweit sie nicht von Ureinwohnern gejagt wurden. Island möchte beide Bestimmungen nicht anerkennen, laut Vorschlag der EU-Kommission soll es diese Forderung jedoch ebenfalls überdenken. "Island dürfte klar sein, dass es nicht alle Ausnahmen von den EU-Artenschutzbestimmungen durchsetzen kann. Offenbar sollen diese Forderungen Druck aufbauen, damit Island bei zentralen Interessen wie der Fischerei eine besseren Verhandlungsposition hat", so Altherr. "Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen diesen Sonderregelungen einen Riegel vorschieben." Über Pro Wildlife: Pro Wildlife ist eine gemeinnützige Organisation, die sich global für den Schutz von Wildtieren und ihrer Lebensräume einsetzt. Weltweit unterstützt Pro Wildlife Artenschutzprojekte vor Ort und leistet Aufklärungsarbeit, um Wildtierhandel und Wilderei einzudämmen. Pro Wildlife nimmt an Konferenzen wie der Internationalen Walfangkommission (IWC) und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, engl. CITES) teil, um den Schutzstatus von Wildtieren weltweit zu verbessern. Pro Wildlife ist Mitglied des Species Survival Network (SSN), einem Zusammenschluss von über 80 Verbänden weltweit, die sich dem Schutz bedrohter Wildtiere und -Pflanzen verschrieben haben. Als Mitglied der internationalen Bündnisse Shark Alliance und OCEAN2012 kämpft Pro Wildlife gegen die Plünderung der Meere.
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