Die daraus entstehenden Kosten und Lasten müssen aber gerecht zwischen Mietern, Eigentümern und Staat verteilt werden. Ein umfassendes Konzept ist dafür notwendig, in dem eine zielgruppengerechte Förder- und Anreizkulisse, mietrechtliche Anpassungen und ein Informationsausbau ineinander greifen. Leider ist davon bei der Bundesregierung nichts zu sehen. Wir haben unser Konzept schon 2010 vorgelegt. Bei der anstehenden Mietrechtsnovelle gibt es vor allem beim Mieterschutz Korrekturbedarf. Die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf lediglich vor, energetische Sanierungen zu erleichtern. Um die soziale Ausgewogenheit des Mietrechts zu erhalten und die Bezahlbarkeit zu gewährleisten, müssen dementsprechend auch die Mieterrechte gestärkt werden. Die finanzielle Überforderung der Mieterinnen und Mieter bedroht die Energiewende im Gebäudebereich, obwohl Energieeffizienz und Mieterschutz sehr gut miteinander vereinbar sind. Deswegen müssen die Mieterhöhungsmöglichkeiten beschränkt und die Refinanzierungszeiträume verlängert werden, zum Beispiel in dem die Modernisierungsumlage nur noch für Maßnahmen der energetischen Sanierung und den altersgerechten Umbau verwendet werden kann und von elf auf neun Prozent abgesenkt wird. Zusätzlich brauchen wir in Gebieten mit Wohnraummangel Mietobergrenzen.
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