Nach wie vor bieten unklare Formulierungen in der EU-weit gültigen Biopatentrichtlinie dem Europäischen Patentamt (EPA) fatale Spielräume für Patenterteilungen. Hinzu kommt, dass das EPA keine Einrichtung der EU ist, sondern auf einem eigenständigen multilateralen Vertrag beruht und dadurch weitgehend autonom entscheiden kann. Auch innerhalb des EPA scheint es keine klaren Handlungsanweisungen für die Patentprüfer beim Umgang mit Biopatenten zu geben, wodurch immer wieder umstrittene Patente auf Leben erteilt werden. Einspruchsverfahren oder gar Klagen gegen derartige Patente sind enorm zeit- und kostenaufwändig, so dass Kirchen oder Nichtregierungsorganisationen nur - wie jetzt - in Einzelfällen die Rücknahme durchsetzen können. Deshalb muss sich die Bundesregierung in den Verhandlungen über ein europäisches Gemeinschaftspatent aktiv für eindeutige Regelungen einsetzen, die Patente auf Pflanzen und Tiere wirksam ausschließen.
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