Wir freuen uns mit den Betroffenen über die Bestätigung des Nachtflugverbotes. Die Bundesverwaltungsrichter stellen klar, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Fluglärm Vorrang hat vor wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtbranche. Das Gerichts-Verfahren hat auch verdeutlicht, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Fluglärm unzureichend sind. Das Luftverkehrsgesetz enthält weder Grenzwerte für Fluglärm noch Maßgaben für eine lärmoptimierte Flugroutenplanung. Und das Fluglärmgesetz regelt lediglich den nachsorgenden Schallschutz an Gebäuden. Maßnahmen zum aktiven Schallschutz, um Fluglärm zu vermeiden oder zu reduzieren, fehlen jedoch. In der Folge müssen Gerichte bemüht werden, um in aufwändigen, oft mehrjährigen Verfahren eine angemessene Nachtruhe zu erreichen. Die Durchsetzung der Nachtruhe kann nicht länger Aufgabe der Gerichte sein. Hier ist die Politik gefragt. Es muss gesetzlich klar gestellt werden, dass es einen Anspruch auf eine gesicherte Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gibt. Wir brauchen Schutzziele, die festlegen ab wann Fluglärm als schädlich einzustufen ist, sowie einheitliche Lärmobergrenzwerte an Flughäfen. Bei den Planungen für Flughäfen und Flugrouten müssen die Betroffenen verbindlich einbezogen werden. Dazu müssen das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmgesetz entsprechend novelliert werden. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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