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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 08.02.2012
Karneval: Feiern ohne Folgen
aboutpixel.de / Party:Glas © Holger Hecklau
Bonn, 08. Februar 2012 (DVR) - Wenn dieser Tage der Karneval regiert, gehört für viele "Jecken" das eine oder andere Bier zur fünften Jahreszeit dazu. Noch immer häufen sich jedoch rund um den Rosenmontag die alkoholbedingten Verkehrsunfälle. Die Polizei führt deshalb in dieser Zeit besonders häufig Verkehrskontrollen durch. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt für den sicheren Heimweg nach der Feier, auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. Es gilt der Grundsatz: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht.

Allein in Nordrhein-Westfalen kamen im Jahr 2010 zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch elf Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, weitere 260 wurden verletzt. In 46 Fällen wurde bei den Unfallbeteiligten ein erhöhter Blutalkoholwert festgestellt. Der DVR fordert deshalb ein gesetzliches Alkoholverbot am Steuer. "Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer ist vorrangig gegenüber einer Teilgruppe, die trotz der Teilnahme am Straßenverkehr nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten möchte", erklärt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.

Was viele Verkehrsteilnehmer noch immer nicht wissen: Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei 0,5 Promille Blutalkohol drohen bereits 500 Euro Bußgeld, vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) und ein Monat Fahrverbot. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, macht sich strafbar und muss mit einer empfindlich hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, wenn er einen Unfall verursacht.

Ähnliches gilt für Karnevalisten, die unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fahren wollen: Ab 1,6 Promille wird ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig eingestuft. Er muss mit einem Bußgeld, der Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Öffentliche Verkehrsmittel sind eine preisgünstige und gesellige Alternative zum eigenen Auto, Motorrad oder Fahrrad. Wer dagegen Ruhe bevorzugt, für den ist das Taxi ideal. Ruhe empfiehlt sich auch für den Morgen danach, denn der Körper kann pro Stunde durchschnittlich nur 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen. Der verbleibende Restalkohol schränkt die Fahrtüchtigkeit stark ein. So genannte "Wundermittel" wie Kaffee oder Tabletten, die angeblich den Alkoholabbau im Körper beschleunigen können, helfen nicht . weiter. Deshalb heißt es auch hier: Hände weg vom Steuer.

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