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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 25.01.2012
EU-Kommission plant neue EU Vorschriften für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen
Testbiotech: vorgesehene Änderungen nicht ausreichend
München, Brüssel, 25. Januar 2012. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für höhere Anforderungen an die Risikoprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen präsentiert, die in Lebens- und Futttermitteln verwendet werden. Es wäre das erste Mal, dass rechtlich verbindliche Standards in der EU beschlossen werden, nach denen sich die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA richten muss. Eine erste detaillierte Analyse von Testbiotech zeigt jedoch, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht ausreichend sind, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt auszuschließen. Nicht einmal kurze Fütterungsversuche von 90 Tagen werden bei jeder neuen Anmeldung verlangt.

"Die geplanten Anforderungen der EU zeigt zwar deutlich, dass die bisherige Risikobewertung durch die Lebensmittelbehörde EFSA nicht ausreichend ist. Aber auch die neuen Vorschläge sehen kein Konzept für eine umfassende Risikoprüfung vor. Im Ergebnis werden die Zulassungen beschleunigt, ohne dass das Schutzniveau erreicht wird, dass die Rahmenrichtlinien der EU für Umwelt und Verbraucher vorschreiben", sagt Testbiotech.

Einige der notwendigen Verbesserungen, die Testbiotech verlangt:
  • Das Konzept der vergleichenden Risikoprüfung sollte durch eine umfassende Risikobewertung ersetzt werden.
  • Die Einführung von Stresstests, um die genetische Stabilität der Pflanzen zu überprüfen.
  • Die Entwicklung eines stufenweises Konzeptes zur Untersuchung gesundheitlicher Risiken, das in vitro Tests (ohne Tiere), die gezielte Untersuchungen bestimmter gesundheitlicher Risiken und Langzeitstudien unter Einbeziehung mehrerer Generationen vorschreibt.
  • Pflanzen, in denen mehrere Genkonstrukte kombiniert werden (Stacked Events), sollten nicht weniger gründlich als die Pflanzen geprüft werden, in die nur ein Genkonstrukt eingebaut wurde.
  • Die Rückstände von Spritzmitteln, gegen die diese Pflanzen resistent gemacht wurden, müssen in deren Risikobewertung berücksichtigt werden.
  • Wechselwirkungen wie synergistische, additive und akkumulierte Effekte müssen umfassend untersucht werden.
  • Die Festlegung von standardisierten Verfahren zur Messung der Genaktivität und der Konzentration der neuen Proteine in den Pflanzen
  • Die Festlegung von Kriterien, die eine Zurückweisung von Anmeldungen nötig machen
  • Nach einer Marktzulassung müssen die Produkte im Markt so beobachtet werden, dass negative gesundheitliche Auswirkungen identifiziert werden können.
  • Die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Prüfung, das auch ethische und sozioökonomische Fragen berücksichtigt.
  • Die Industrie sollte sich an den Kosten für die Zulassungsprüfung beteiligen und in einen Fonds für die Förderung einer unabhängigen Risikoprüfung einzahlen.

Link zu den Dokumenten: www.testbiotech.org/node/614

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