Bedauerlicherweise wird es falsche Kennzeichnungen bei Eiern immer wieder geben. Dies wird sich auch nie 100%ig ausschliessen lassen, auch wenn die Kontrollen durch die KAT noch so gut sind. Vielmehr zeigt sich hier, dass die grosse Gefahr in der M¸glichkeit zur falschen Deklaration liegt. Stellen Sie sich einmal vor, dass ein und dieselbe Packstelle alle Eiersorten sortiert und verpackt, also alles vom Bioei ¦ber Freilandei bis hin zum K§figei. Ist da nicht der Anreiz zum Missbrauch viel zu hoch? Wie schnell ist da eine Partie Bodenhaltungseier in die Freiland-Verpackung gerutscht. Abhilfe k¸nnte darin liegen, dass jeweils nur eine Packstelle auch nur eine Sorte Eier sortieren darf. Nach diesem Prinzip arbeitet die EZG CW -ko Ei GmbH, so dass eine Falschdeklaration vom K§figei zum Bioei erst gar nicht m¸glich ist. Vor dem Hintergrund der immer h¸her werdenden Verbrauchererwartung bez¦glich einer tiergerechten und ¸kologisch vertretbaren H¦hnerhaltung sollte hier aber der Frage der Tierhaltungsform nachgegangen werden. Die Freilandhaltung muss laut gesetzlicher Vorgaben folgende Standards erf¦llen:Besatzdichte im Stall: 7 Tiere/m2 bei Bodenhaltung oder 25 Tiere/m2 bei Volierenhaltung Auslauffl§che: 10m2/Tier Die Zahlen f¦r die Besatzdichte im Stall entsprechen dabei den gesetzlichen Vorgaben f¦r Bodenhaltung bzw. Volierenhaltung, so dass defacto die Freilandhaltung einer Bodenhaltung mit rein theoretischer Auslaufm¸glichkeit entspricht. Die praktische Nutzung des Auslaufs f¦r die H¦hner ist aus folgenden Gr¦nden eventuell nur eingeschr§nkt m¸glich: 1. Es fehlt die gesetzliche Regelung der Mindest¸ffnungsquerschnitte in den Auslauf: H¦hner haben ein sehr hohes Bed¦rfniss, sich bei Gefahr in Schutz bringen zu k¸nnen. Die eine M¸glichkeit kann der Strauchbewuchs im Auslauf sein, die andere der Stall in dem der Habicht nicht zuschlagen kann. Wenn aber nun 500 H¦hner im Auslauf scharren, eine Gefahr naht und die Tiere fl¦chten wollen, aber nur eine Luke von 40*40 cm vorfinden, und sie Schlange stehen m¦ssen, um in den Stall zu gelangen, dann werden folglich die H¦hner diesen Auslauf fast nicht nutzen. 2. Es fehlt die gesetzliche Regelung der Auslaufentfernung zum Stall: H¦hner bewegen sich nur bis zu einer Entfernung von maximal 300 Metern vom Stall weg. Dabei ist festzustellen, das nur bis zu 100 Meter der Auslauf zu 100% genutzt wird, w§hrend der Bereich 200-300m nur noch zu 1% genutzt wird. Bei einem Stall mit 60.000 Legehennen w§re eine Auslauffl§che von etwa 780 *
780 Metern n¸tig. Damit liegt der Aktionsradius bei etwa 350 Metern. Wir meinen somit, da¯ die Erwartungen des Verbrauchers an die
Freilandhaltung nicht im Mindesten befriedigt werden und nur durch sch¸ne
Bilder auf der Eierverpackung der Eindruck geweckt wird, es handle sich um Eier
einer kleinen H¦hnerherde auf der Wiese. Die gesetzlichen
Mindestanforderungen an die verschiedenen Haltungsarten
Gesetzliche Grundlage f¦r die Bio Legehennenhaltung ist Bio VO 1804/1999 in der die Haltungsbedingungen geregelt sind. Eine Umstellzeit bis 2010 f¦r Altbetriebe bez¦glich baulicher Gegebenheiten (3000 Hennen pro Stallgeb§ude) erm¸glicht den in den vergangenen 10 Jahren entstandenen Bio Grossbetrieben (bis zu 140.000 Hennen) weiter zu produzieren. Die Bio VO 1804/1999 versteht sich als Mindeststandard und kann durchaus von den Bio Verb§nden versch§rft werden. So hat Bioland zur Beschr§nkung der Haltungsgr¸»en zus§tzlich eine maximale Entfernung des Auslaufes von 150 m zum Stall festgeschrieben. Bei den uns angeschlossenen Betrieben handelt es sich um b§uerliche Familienbetriebe, die nicht mehr als 3000 Tiere je Stallgeb§ude halten. Jeder Stall verf¦gt zus§tzlich ¦ber einen Wintergarten (er steht den Tieren auch bei schlechtem Wetter zur Verf¦gung) und einen Gr¦nauslauf. Die Besatzdichte betraegt dadurch bei unseren Betrieben nur noch 4,5 Tiere / m2 Bewegungsflaeche. ![]()
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