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Gesundheit & Wellness   
Kostenübernahme der Krankenkassen für Heilpraktiker - Was zahlen die Krankenkassen wirklich?
Heilpraktiker werden zunehmend immer häufiger als Alternative zur Schulmedizin aufgesucht. Da stellt sich natürlich die Frage, welche der Heilpraktikerbehandlungen von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden, welche Zusatzversicherungen mitunter abgeschlossen werden können und welche Behandlungen der Patient beim Aufsuchen eines Heilpraktikers selbst tragen muss.

Grundsätzlich gilt bei Heilpraktikerbehandlungen zu beachten, dass die Behandlungskosten von Praxis zu Praxis variieren können. Zwar gibt es ein Gebührenverzeichnis, das 1985 aufgelegt worden ist, allerdings ist dieses nicht mehr aktuell und kann daher nur wenige Anhaltspunkte zur Frage der Kostenübernahme und Kostenhöhe im Allgemeinen geben. Gerade im Bereich der heilpraktischen Behandlung gab es in den vergangenen 20 Jahren eine Reihe neuer Verfahren, die sich etablieren konnten, allerdings in noch keiner allgemeingültigen Gebührenverordnung festgehalten worden sind. Heilpraktiker nutzen zwar die Gebührenordnung von 1985 als Rahmen für die Errechnung von Behandlungskosten, allerdings unterliegen letztlich die Behandlungskosten ganz dem Ermessen des jeweils aufgesuchten Heilpraktikers und sind immer in Abhängigkeit des individuellen Behandlungsplans eines jeden einzelnen Patienten zu betrachten.

Die private Krankenversicherung ist durch den vereinbarten Tarif und durch ihre jeweiligen vertraglichen Bestimmungen dazu verpflichtet, die Kosten für Heilpraktikerbesuche zu übernehmen. Wer als Beamter tätig ist, der ist zumeist beihilfeberechtigt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten in der Regel jedoch nicht übernommen, dies gilt auch für die vom Heilpraktiker verschriebenen Heilmittel. Daher empfiehlt es sich immer für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass sie im Rahmen einer sogenannten verbesserten privaten Absicherung zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für heilpraktische Behandlungen abschließen, welche die Kostenübernahmen gewährleistet.

Grundsätzlich gilt also, dass private Krankenversicherungen die Kosten für heilpraktische Behandlungen übernehmen, wenn es im Vertrag zwischen Versichertem und Versicherung aufgeführt ist. Bei gesetzlich Versicherten kann mit einer Zusatzversicherung für eine teilweise oder gänzliche Kostenübernahme gesorgt werden. Dabei kommt es allerdings immer auf den jeweiligen Vertragsinhalt einer privaten Zusatzversicherung an. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich daher im Vorfeld beraten lassen und genau abwägen, ob die ausgesuchte Versicherung auch wirklich sinnvoll ist, da nicht jeder auf heilpraktische Behandlungen angewiesen ist und mitunter bei Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko besteht, so dass der monatliche Versicherungsbeitrag dementsprechend hoch ausfallen könnte oder aber auch eine Ablehnung einer solchen Zusatzversicherung für Heilpraktiker stattfinden könnte.
 
Quelle: Channel Plus Ltd., D-32051 Herford
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