Den Anstoß für die Prüfung der EU-Kommission gaben die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland, Edda Müller, und der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler. In einem Schreiben an die EU-Kommission wird der Verdacht begründet, dass bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Der Beihilfenrechtsverstoß liegt dem Schreiben nach darin, dass der Berliner Senat den privaten Investoren (RWE und Veolia, ehemals Vivendi) 1999 eine Gewinngarantie gegeben hat. Die Investoren bekommen danach, wenn die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, Geld aus dem Haushalt des Landes Berlin. Dies ist eine Art Subvention, die nach EU-Recht grundsätzlich verboten ist, weil Konkurrenten benachteiligt werden können. "Sollte sich der Verdacht der rechtswidrigen versteckten Beihilfe bestätigen, so hätte dies weitreichend Auswirkungen auf die derzeitige Privatisierungspraxis insbesondere im kommunalen Bereich", erklärte Edda Müller. Daneben rügt das Schreiben eine Verletzung von Vergaberecht. "Es ist nicht bekannt, dass es vor der Teilprivatisierung ein Ausschreibungsverfahren gegeben hätte", so Keßler. "Das wäre aber aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich gewesen." Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, hätte dies weitreichende Folgen. Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Zugleich müssten die Verträge geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden. Hintergrund des Schreibens an die EU-Kommission ist der Volksentscheid, durch den die Berliner am 13. Februar dieses Jahres (2011) eine Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erzwungen haben. Seitdem trifft sich unter dem Dach des Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin ein Kreis von Juristen, der ehrenamtlich die Konditionen der Teilprivatisierung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Die Juristengruppe hat auch die europarechtliche Prüfung durchgeführt und wird noch bis zur Wahl die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen. Schreiben an die EU-Kommission (pdf, 5 MB) Zu Transparency Deutschland Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet. Kontakte Transparency International Deutschland e.V. Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer Tel. 030/54 98 98 0 Verbraucherzentrale Berlin e.V. Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender Tel. 0170 / 55 31 114 Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen Sabine Finkenthei Tel.: 0176 / 25 21 37 26 GRÜNE LIGA Berlin Thomas Rudek Tel.: 030 / 261 33 89
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