Alle Experten waren sich einig, dass zuchtbedingte Gesundheitsprobleme bei Nutztieren zunehmen und ein erhebliches Problem darstellen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Vor allem beim Geflügel sind Probleme drängend. Trotz intensiver Zuchtbemühungen sind die durch das hohe Körpergewicht bedingten Lahmheiten bei den Tieren nicht weniger geworden. Problematisch ist auch die Haltung der Elterntiere von Masthähnchen. Damit die Tiere zur Fortpflanzung fähig sind, dürfen sie nicht verfetten und müssen daher fortwährend hungern. Dies stuften die Experten als tierschutzrelevant ein. Vor allem zwei mögliche Handlungsoptionen wurden diskutiert: die Einführung von tierbezogenen Indikatoren wie maximale Zunahmeraten oder Endgewichte sowie die Änderung des Qualzucht-Paragraphen im Tierschutzgesetz (§ 11b). Auch das zuständige Landwirtschaftsministerium sieht die Notwendigkeit, die derzeitige Situation zu verbessern. Das "Haubenentenurteil" hat gezeigt, dass der Qualzucht-Paragraph nicht vollziehbar ist. Wir werden die aufgezeigten Optionen prüfen und weitere Schritte vornehmen, um die derzeit unbefriedigende Situation zu ändern.
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