Am morgigen Dienstag findet die mündliche Verhandlung in Karlsruhe statt, zu der jedoch Buchner und sein Anwalt Prof. Karl Schachtschneider nicht persönlich vorgeladen sind. Zu den Gründen, weshalb er die Klausel ablehne, sagt Buchner: "In Deutschland soll die 5-Prozent-Hürde helfen, stabile Regierungen zu etablieren. Die Vertreter des Europäischen Parlaments aber wählen keine Regierung." Folglich sei dieses Argument nicht stichhaltig. Er verweist darauf, dass bereits heute viele Länder Einzelabgeordnete in das Europäische Parlamente schicken, diese sich aber dann Fraktionen anschlössen, um sinnvolles politisches Arbeiten zu gewährleisten. "Die 5-Prozent-Hürde, die deutsche Parteien überwinden müssten, um ins EU-Parlament zu kommen, ist ein Relikt aus vergangenen Tagen und muss abgeschafft werden. Gäbe es diese Hürde nicht, dann hätte die ÖDP mindestens einen Abgeordneten im europäischen Parlament," so der ÖDP-Politiker. Buchner hofft, dass der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim, der morgen vor dem Bundesverfassungsgericht geladen ist, die Richter überzeugen kann, die 5-Prozent-Hürde zu kippen. "Das wäre ein richtiges Signal hin zu mehr Demokratie. Die Stimmen der Wählerinnen und Wähler bekämen das Gewicht, das ihnen zusteht," so Buchner abschließend. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle: Florence v. Bodisco Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de oedp.de/blogs/oedpblogger
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