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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
23.02.2011
Grundwassergefährdung nicht ausgeschlossen
Neuer Entwurf des CCS-Gesetzes erlaubt verschmutztes Kohlendioxid in den Untergrund zu injizieren
Gemeinsame Pressemitteilung - Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) VSR-Gewässerschutz e.V.
(Geldern/Bonn, 23. Febr. 2011) Der neue Gesetzesentwurf zur Endlagerung von Kohlendioxid im Untergrund belegt deutlich, dass die Sicherheit der Bürger immer noch zweitrangig ist. Da an die Konzerne keine Forderungen bezüglich des Reinheitsgrades des einzulagernden Kohlendioxids gestellt werden, müssen die Bürger akzeptieren, welcher Verschmutzungsgrad bei der Injektion für die Konzerne wirtschaftlich vertretbar ist. "Je mehr Schwefeloxide und Sauerstoff das einzulagernde CO2 verschmutzen, umso höher ist die Gefahr, dass sich die Rohrleitungen bei der Injektion zersetzen. Diese Rohre führen durch Grundwasserschichten, die für die Trinkwasserversorgung notwendig sind. Wenn Leckagen auftreten, gelangt das Kohlendioxid mit all seinen Verschmutzungen direkt in den Grundwasserleiter", so Harald Gülzow, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).
Der VSR-Gewässerschutz und der BBU halten die fehlenden Grenzwerte für die Gaszusammensetzung für eine extreme Gefährdung der Trinkwasservorräte. Im Gesetzesentwurf ist im § 24 unter Anforderungen an Kohlendioxidströme festgelegt, dass der Anteil des Kohlendioxid nur so hoch sein muss, wie dies nach dem Stand der Technik bei der jeweiligen Art der Anlage mit verhältnismäßigen Aufwand erreichbar ist. Die Höhe des Verschmutzungsgrades wird somit zur wirtschaftlichen Entscheidung des Anlagenbetreibers. Sollte dieser Entwurf, wie vorgesehen in den nächsten Wochen verabschiedet werden, dann sind die Menschen in den zur Endlagerung vorgesehenen Gebieten hochgradig gefährdet.
Vattenfall betreibt bisher als einziger Energiekonzern in Deutschland eine Versuchsanlage zur Abscheidung von Kohlendioxid. Für dieses CO2 aus der Verstromung von Braunkohle im Kraftwerk Schwarze Pumpe wurde von Vattenfall für die Speicherung im Versuchsendlager Ketzin einen Reinheitsgrad von 99,7 % zugesagt. Unter dieser Festsetzung stimmte das Landesbergamt Cottbus als Genehmigungsbehörde und das Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ) als Betreiber der Anlage in Ketzin der Injektion 2009 zu. Am 30. April 2009 sichtete Harald Gülzow den Betriebsplan für den Standort Ketzin in den Räumen des Landesbergamtes Cottbus. Den Unterlagen nach wurde selbst bei einem derart hohen Reinigungsgrad eine Erhöhung der Korrosionsraten der Leitungsrohre befürchtet. Aus diesem Grund wurde empfohlen die Injektion von CO2 aus der Versuchsanlage Schwarze Pumpe zunächst auf ein Jahr zu begrenzen und die probeweise Injektion geringer Mengen wissenschaftlich und technisch zu bewerten.
Der wissenschaftliche Kenntnisstand ist zu gering, um das Korrosionsverhalten von Leitungsrohren durch ungeklärte Beimengungen zum Kohlendioxid abschätzen zu können. Mit zunehmender Verschmutzung mit Schwefeloxiden, Sauerstoff etc. steigt aber auch noch zusätzlich die Gefahr unerwünschter Wirkungen auf das Speichergestein. In der Folge können CO2-Endlager undicht werden und die Grundwasservorräte verschmutzen, auf die die Trinkwasserversorgung und die Landwirtschaft angewiesen ist. "Es ist unerklärlich wie trotz der nicht abschätzbaren Gefahren keine Grenzwerte für die Gaszusammensetzung festgelegt werden. Nicht das Risiko für die Bevölkerung wird minimiert, sondern die Kosten für die Konzerne", so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz.
Immer wieder wird von der Industrie behauptet, dass die Richtlinie der Europäischen Union zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid die Endlagerung von CO2 im Untergrund vorschreibt. Hingegen ist in Artikel 4 der EU-Richtlinie jedoch festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten das Recht behalten, die Gebiete zu bestimmen, in denen Speicherstätten zulässig wären. Dazu gehört natürlich auch das Recht, keinerlei Speicherung auf der Gesamtheit ihres Landes zuzulassen. Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz forderte deshalb bereits im Frühjahr 2010 von der Bundesregierung im zukünftigen CCS-Gesetz festzulegen, dass in Deutschland keine Speicherstätten für CO2 zugelassen werden.
Kontakt:
Dipl.-Phys. Harald Gülzow, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn Tel. 0170 3856076, eMail: guelzow@bbu-bonn.de
www.bbu-online.de
Dipl.-Oecotroph. Susanne Bareiß, Vorsitzende VSR-Gewässerschutz, Egmondstr. 5, 47608 Geldern Tel. 02831 980281, Fax 02831 976526
www.vsr-gewaesserschutz.de
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Kontakt:
Dipl.-Phys. Harald Gülzow, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BBU
Email:
guelzow@bbu-bonn.de
Homepage:
http://www.bbu-online.de
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