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Politik & Gesellschaft   
Klimaschutz in guter Verfassung?
Anlässlich der heutigen öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses zu der Petition "Klimaschutz ins Grundgesetz" von Greenpeace e.V., erklärt Dr. Hermann E. Ott, Sprecher für Klimapolitik:

Um den Klimaschutz ist es in Deutschland und international schlecht bestellt. Das Ökosystem Erde gerät immer mehr aus den Fugen. Aus diesem Grund wollen nach einer Emnid Umfrage neunzig Prozent der Bevölkerung mehr Schutz für die Umwelt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass mehr als 367.000 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner die Petition "Klimaschutz ins Grundgesetz" unterstützen. Stefan Krug (Greenpeace e.V.) wird heute stellvertretend für alle Unterzeichner das Anliegen in der öffentlichen Sitzung erläutern.

Wirksamer Klimaschutz muss alle Lebensbereiche umfassen. Deshalb muss der Klimaschutz im Grundgesetz verankert werden. Denn Klimaschutz muss einen höheren Stellenwert bei allen gerichtlichen und politischen Entscheidungen bekommen.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass die heutige Beratung zu einem juristischen Proseminar verkommt. Kritiker des Anliegens verweisen auf Art. 20a GG, der in ihren Augen als Staatszielbestimmung den Klimaschutz bereits umfasst. Jede weitere Konkretisierung hätte nur deklaratorischen Charakter. Aber genau darum geht es, die besondere Gefahr des Klimawandels herauszustellen und den Klimaschutz als bedeutende Aufgabe zu konkretisieren, damit das Handeln aller staatlichen Gewalt zukünftig daran gemessen werden kann.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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