Föttinger verweist somit auf die Klage des Bonner Stammzellenforschers Oliver Brüstle, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dafür plädiert, menschliche Stammzellbündel, die jünger als 14 Tage sind, vom Patentierungsverbot auszunehmen. "Es käme einer grundsätzlichen Untergrabung des Embryonenschutzes gleich, folgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei seiner Verhandlung über das Patent DE 19756864 der Meinung von Oliver Brüstle", sagt ÖDP-Politikerin Föttinger. Das in der EU-Biopatentrichtlinie festgeschriebene Verbot der Patentierung menschlicher Embryonen und ihrer Teile könne nicht nur auf solche beschränkt sein, die sich bereits in eine Gebärmutter eingenistet haben, so Verena Föttinger, sondern umfasse alle Embryonen, deren Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt und so an menschlicher Würde teilhaben. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle: Florence v. Bodisco Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de oedp.de/blogs/oedpblogger
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