So stehen ab sofort ein praxisorientierter Leitfaden zur Umsetzung von Art. 6 Abs. 3 und 4 der FFH-Richtlinie (FFH-Verträglichkeitsprüfung) als kleines Buch in bulgarischer Sprache parallel zu einer Neuregelung der FFH-Verträglichkeitsprüfung in Bulgarien zur Verfügung. Außerdem wurde eine DVD mit allen übersetzten Materialien und Präsentationen erstellt und an alle Behörden und Teilnehmer der Seminare verteilt. Vor Ort wurde die Durchführung an die mit der Natura 2000-Umsetzung in Bulgarien bestens vertraute Nichtregierungsorganisation "Green Balkans" vergeben. Hintergrund: Seit Juni 1993 besteht ein bilaterales Umweltabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien. Hier findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt und nach Beitritt Bulgariens in die Europäische Union zum 1. Januar 2007 bestand der Wunsch auch bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) zu kooperieren und von deutschen Erfahrungen zu profitieren. Über das Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens konnten daher im Jahr 2009 Projektmittel für das Projekt "Erfahrungen Deutschlands bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Natura 2000 - Management und Finanzierung" bereitgestellt werden. Informationen zum Projekt finden Sie unter www.bfn.de und www.bfn.de/0316_natura2000_bulgarien, eine ausführliche Darstellung und Materialien auf der Webseite von Green-Balkans www.greenbalkans.org/natura2000/german_project/. Weitere Informationen zum Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens und ein Faltblatt finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de/ius/beratungshilfe/index.htm.
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