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Mobilität & Reisen   
Zuerst Radwege vom Schnee befreien
ADFC: Geräumte Radwege entlasten den Berufsverkehr
Radwege werden oft als letztes geräumt, obwohl Städte und Gemeinden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet sind, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt Kommunen, den Radwegen Priorität vor den Straßen einzuräumen. ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagt: "Unsere dänischen Nachbarn machen es vor. In Kopenhagen fahren etwa 40 Prozent der Berufspendler mit dem Rad zur Arbeit. Stiegen diese wegen der Schneeverhältnisse vom Fahrrad aufs Auto um, bräche der Verkehr zusammen."

Der ADFC fordert, die im Winterdienst zu betreuenden Radwege nach Dringlichkeitsstufen einzuteilen. Priorität hat für den ADFC die möglichst restlose Entfernung des Schnees von den Radwegen oder den vom Radverkehr genutzten Straßen. Syberg: "Radwege dürfen vor allem nicht zur Ablagerung des Schnees missbraucht werden, so wie es vielerorts leider übliche Praxis ist."

Wenn der Radweg nicht gestreut oder geräumt ist, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC empfiehlt, dann auf der Fahrbahn zu fahren. Auf Gehwege dürfen Radfahrer nicht ausweichen. Autofahrern rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Sie sollten Radfahrer nur mit mindestens anderthalb Meter Abstand überholen.

Radfahren bei Schnee und Eis erfordert auch ein vorsichtiges Fahrverhalten der Radfahrer. Syberg empfiehlt bei rutschigen Streckenverhältnissen: "Abstand halten, Tempo reduzieren und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen". Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, sollte es frühzeitig und maßvoll geschehen. Auf Glatteis sollte man möglichst auch nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen.


Alle ADFC-Pressemitteilungen sind auch online auf www.adfc.de/presse nachzulesen.

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Kontakt: Bettina Cibulski
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 10 77 47, 28077 Bremen
Grünenstr. 120, 28199 Bremen
Telefon: +49/ 421/ 346 29-15
Telefax: +49/ 421/ 346 29-50
E-Mail: bettina.cibulski@adfc.de
Internet: www.adfc.de
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
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