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Presse-Stelle:  Deutsche Umwelthilfe e.V., D-78315 Radolfzell
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 06.09.2010
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen: Mehrweg-Allianz fordert uneingeschränkte Umsetzung des Koalitionsvertrags
Derzeitige Kennzeichnungspraxis bei Getränkeverpackungen führt zur systematischen Verwirrung und Täuschung der Verbraucher - Koalitionsvertrag sieht aussagefähige Kennzeichnung von Getränkeverpackungen nach Einweg und Mehrweg vor, die aber aus dem Wirtschaftsministerium blockiert wird - Einweglobby versucht mit schön gerechneten Ökobilanzen Maßnahmen zum Mehrwegschutz zu verhindern

Berlin, 06. September 2010: Das im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung abgegebene Bekenntnis zum Schutz des deutschen Mehrwegsystems im Getränkebereich hat nach fast einem Jahr noch zu keinerlei Konsequenzen geführt. Insbesondere lässt die versprochene Einführung einer klar unterscheidbaren Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegflaschen auf sich warten. Darauf haben die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), der Verband mittelständischer Privatbrauereien sowie der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels vor der Presse in Berlin hingewiesen und die Bundesregierung eindringlich zum Handeln aufgefordert.
"Die Bundesregierung darf sich nicht dem Druck der internationalen Einweglobby beugen und weiterhin tatenlos zusehen, wie das Getränke-Mehrwegsystem sturmreif geschossen wird. Der Verbraucher hat ein Recht auf eine klare Kennzeichnung der Getränkeverpackung nach Einweg und Mehrweg. Und er muss zudem darüber informiert werden, wie viel der jeweilige Pfandwert beträgt wie dies, z.B. in den USA üblich ist. Jeder zweite Verbraucher glaubt, er kaufe umweltfreundliche Mehrwegflaschen, wenn er Pfand bezahlen muss", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und verwies auf eine aktuelle Untersuchung von TNS-Emnid, die dieses verheerende Ergebnis des aktuellen Kennzeichnungs-Wirrwarrs an den Tag brachte. "In der Theorie bekennt sich die Bundesregierung nach wie vor zu Mehrweg. Praktisch fehlt aber seit Jahren der Mut, endlich effektive Kennzeichnungsregeln für den Umwelt- und Verbraucherschutz umzusetzen. Die Fakten liegen auf dem Tisch, es ist Zeit zum Handeln."
Die Diskrepanz zwischen wohl formulierten Mehrwegbekundungen und dem jahrelangen Aussitzen der Probleme lasse an der Ernsthaftigkeit der Bundesregierung zweifeln. Der vom Bundesumweltministerium (BMU) erstellte Entwurf einer Kennzeichnungsverordnung werde seit Monaten von Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) blockiert. Dort werde "völlig unkritisch die Argumentation einwegorientierter Wirtschaftsinteressen übernommen", kritisiert Resch.
Nachdem die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf wegen angeblicher Handelshemmnisse kritisiert hatte, sei das Bundesumweltministerium erstaunlich schnell eingeknickt und diskutiere nun ohne Not Kompromisslösungen, die die Mehrweg-Allianz für untauglich hält. Erwähnt wurden in diesem Zusammenhang eine Kennzeichnung am Verkaufsregal sowie eine Aufklärungskampagne. Für Rückzieher gebe es jedoch keine ernsthafte juristische Begründung, erläutert Clemens Stroetmann, Staatssekretär a. D. und Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg: "Mit dem Logo der Deutschen Pfand Gesellschaft, DPG, besteht schon eine Kennzeichnungspflicht auch für Importprodukte bepfandeter Einweggetränke. Zudem ist es üblich, die Produkte in der jeweiligen Landessprache des Vertriebslandes zu kennzeichnen." Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, warum die für die Verbraucherinformation notwendige Zusatzinformation "Einweg" bzw. "Mehrweg" nun nach Meinung der Kommission einen unzumutbaren Zusatzaufwand darstellen solle. Der Aufwand reiche jedenfalls kaum aus, um darauf ein Vertragsverletzungsverfahren zu gründen. Auch Sonderregelungen für den Import von Kleinstmengen seien bei Einwegverpackungen längst üblich. Mehrwegflaschen würden hingegen nur zu einem äußerst geringen Anteil international gehandelt, so dass in diesem Bereich nicht von einem Handelshemmnis gesprochen werden könne.
Auch in der Praxis gibt es keine nachvollziehbaren Gründe gegen die Einführung einer Kennzeichnungsverordnung. "Mit einer angemessenen Frist kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Abfüller zu", erklärt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V.. Schließlich bestätigt die derzeitige Kennzeichnungspraxis einzelner Abfüller, dass eine verbraucherorientierte Kennzeichnung zu keinerlei Wettbewerbsnachteilen führt. So kennzeichnet die Adelholzener Alpenquellen GmbH freiwillig ihr Produkt "Active O2" neben dem gesetzlich vorgeschriebenen DPG-Logo zusätzlich mit dem Schriftzug "Einweg" und der Pfandhöhe "25 Cent". "Einzelne Abfüller, die freiwillig ihre Produkte mit einer Bildmarke und der Angabe der Pfandhöhe zur Unterscheidung zwischen Einweg und Mehrweg kennzeichnen, sind mustergültig. In der Praxis sind sie aber leider noch die Ausnahme", bedauert Demleitner. Nur eine konsequente und unverwässerte Kennzeichnungsverordnung gebe den Verbrauchern die Möglichkeit einer selbstbestimmten und bewussten Entscheidung zum Kauf umweltfreundlicher Mehrwegflaschen oder klimaschädlicher Einweggetränkeverpackungen. Das vom Gesetzgeber vorgegebene und bislang zur Kennzeichnung von Einweg ausreichende DPG-Logo kennen die wenigsten Verbraucher. "Im Streit über die geplante Kennzeichnungsverordnung muss die Bundesregierung nun endlich Farbe bekennen und erklären, ob sie ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst nimmt oder diesen nur als ein schön beschriebenes Blatt Papier ansieht", fordert Demleitner. "Eine Verwässerung der Kennzeichnungspflicht, wie beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht am Verkaufsregal statt auf der Getränkeverpackung käme einer Bankrotterklärung des Mehrwegengagements der Bundesregierung gleich."
"Eine klare Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegverpackungen kann nur ein erster notwendiger Schritt auf dem Weg zu weiteren Mehrwegschutzmaßnahmen sein", erklärt Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.. "Vor dem Hintergrund weiter fallender Mehrwegquoten im alkoholfreien Getränkebereich fordern wir die Einführung einer Lenkungsabgabe von 20 Cent pro Einweg-Verpackung. Dies wäre ein klares politisches Signal an die Einweglobby, die derzeit mit fadenscheinigen Argumenten und systematisch schön gerechneten Ökobilanzen versucht, Dosen und Plastikflaschen wieder hoffähig zu machen, um im Ergebnis weitere Maßnahmen zum Mehrwegschutz zu verhindern", erläutert Guder. Einwegverpackungen werden von Großabfüllern und Großformen des Lebensmittelhandels in Verbindung mit Niedrigstpreisen dazu genutzt, mittelständische Betriebe vom Markt zu verdrängen. "Eine rasche Verabschiedung weiterer Mehrwegschutzmaßnahmen durch die Politik ist daher auch ein Bekenntnis zur Unterstützung mittelständischer Strukturen in der deutschen Getränkewirtschaft, die allein rund 170.000 nicht exportierbare Arbeitsplätze umfasst", so Guder.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Clemens Stroetmann, Geschäftsführer Stiftung Initiative Mehrweg, Eichenweg 11, 14557 Wilhelmshorst, Tel.: 033205 24037, Fax: 033205 24038, E-Mail: c.stroetmann@versteyl-berlin.de

Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Monschauer Straße 7, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 683938 Fax: 0211 683602, Mobil: 0172 2424 950, E-Mail: guder@bv-gfgh.de

Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V., Rheinstr. 11, 65549 Limburg, Tel.: 06431 52048, Fax: 06431 53612, mobil: 0171 5311444, E-Mail: info@private-brauereien-deutschland.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867 21, Mobil 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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