Zudem soll der Arbeitgeber die Befugnis bekommen, Daten seiner Beschäftigten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu nutzen. Mit seiner Kritik am Gesetz schließt sich Hermann Striedl der Meinung des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar an, der moniert, dass die Befugnisse der Arbeitgeber damit sogar über diejenigen von Strafverfolgungsbehörden und Polizei hinausgingen. ÖDP-Politiker Striedl, von Beruf Jurist, ist der Meinung, dass das neue Beschäftigungsdatengesetz den Grundsätzen des Datenschutzes widerspricht. "Zum Beispiel muss das Gebot der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden, das sehe ich hier nicht." Striedl fordert das zuständige Ministerium nun auf, hier nachzubessern. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle: Florence v. Bodisco Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de oedp.de/blogs/oedpblogger
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