Aus internen Stellungnahmen im BMU im Herbst 1996 wird deutlich, dass die Bundesregierung ein geologisch löcheriges Erkundungskonzept durchsetzte, nur um ohne Zeitverzug loszulegen. Die Umweltministerin hieß damals Angela Merkel. Bereits damals war klar, dass die erforderlichen geologischen Erkundungen des gesamten Salzstocks nicht durchführbar waren, ohne Enteignungsvorschriften, wie sie das Atomrecht vorsieht. Grundeigentümer wesentlicher Teile des Erkundungsgebiets verweigerten die Zustimmung zu Erkundungen unter ihrem Grund und Boden. Ohne Enteignungen konnte man also nicht den gesamten Salzstock erkunden - aber öffentliche Auseinandersetzungen darüber fürchtete die Regierung wie der Teufel das Weihwasser. Also wurde entschieden, auf ein Verfahren nach Atomrecht zu verzichten und den Salzstock nur noch in einem erheblich eingeschränkten Gebiet nach dem Bergrecht zu erkunden. Damit war klar, dass man nur noch eine eingeschränkt verwertbare Aussage über die Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlager erhalten würde. Wenn der CDU Sprecher im Untersuchungsausschuss (Grindel) Merkel zur Seite springen will und behauptet, die Vorwürfe der Opposition seien bereits alle widerlegt worden, dann handelt es sich um Gesundbeterei. Gesundbeten ist bekanntlich in der Domäne 'Aberglauben' anzusiedeln und für die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll nicht geeignet. Die Entscheidung von 1996 - unter Beteiligung von Angela Merkel - ist die Grundlager für die Erkundungen, die Umweltminister Röttgen in diesem Herbst in Gorleben weiterführen will. 'Erkundung light' als Basis für ein atomares Endlager ist eine Gefahr für die Zukunft.
Artikel drucken Fenster schließen |