Jede Glasflasche, Glasscherbe, Folie, Feuerzeug oder Dose mit chemischen Abfällen kann zu einem Brandherd in der Natur werden. Eine weitere Gefahr geht von heißgelaufenen Katalysatoren aus. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf trockenen Wiesen und Waldwegen abgestellt werden. Außerdem gilt vom März bis Oktober im Wald ein Rauchverbot. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ist ein ganzjähriges Rauchverbot einzuhalten. Offene Lagerfeuer und Grillen (auch mit einem mobilen Campinggrill) sind nur an den besonders gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Waldbrände müssen unverzüglich der Feuerwehr (Tel.: 112) oder der lokalen Forstdienststelle gemeldet werden. Sabine Krömer-Butz Pressereferentin Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Meckenheimer Allee 79 53115 Bonn Tel.: 0228 - 94 59 830 Fax: 0228 - 94 59 833 E-Mail: sabine.kroemer-butz@sdw.de
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