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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Hans-Sauer-Stiftung, D-82041 Deisenhofen
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 05.07.2010
HANS-SAUER-PREIS 2010
"Erfolgreiche und vorbildliche Förderung von Erfindern, Umweltinnovationen und umwelt-gerechten Alltagsprodukten"
Die HANS-SAUER-STIFTUNG ist seit mehr als 20 Jahren in der gemeinnützigen Förderung von Wissenschaft, Forschung und Erfindungen tätig. Ihr Ziel ist es, die Entwicklung tech-nischer, gleichzeitig ökologisch-gesellschaftlich wertvoller und verantwortungsvoller Neuerungen zu fördern, andererseits Arbeiten zu unterstützen, die die zugrunde liegenden Prozesse innovativen und vernetzten Denkens und Handelns reflektieren.

Anlässlich des zehnten Todestages ihres Stifters hat die HANS-SAUER-STIFTUNG 2006 den Wettbewerb um den HANS-SAUER-PREIS / HANS SAUER AWARD ins Leben gerufen, der seitdem alle zwei Jahre stattfindet. Die Stiftung zeichnet damit in wechselndem Turnus herausragende wissenschaftliche Leistungen, besonders wertvolle Praktiken in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie zukunftsweisende technische Erfindungen aus.


Der HAUS-SAUER-PREIS im Jahr 2010

In diesem Jahr hat sich die Stiftung entschlossen, ihren Preis für erfolgreiche und vorbild-liche Förderung von (1) Erfindern, (2) Umweltinnovationen und (3) umweltgerechten Alltagsprodukten zu vergeben. Die Unterstützung von Erfindern und Erfindungs-prozessen, die Förderung von deren Entwicklung zu Innovationen ist eine wichtige und zentrale Zukunftsaufgabe. Angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen wiederum muss Umweltinnovationen sowie umweltgerechten Produkten dabei ein besonderes Augenmerk gelten. Die HANS-SAUER-STIFTUNG arbeitet seit mehr als 20 Jahren fördernd in den drei Feldern und möchte nun im Rahmen eines Wettbewerbs in den drei genannten Kategorien vorbildliche und erfolgreiche Vorgehensweisen und Methoden ("Best Practices") mit einem Preisgeld von jeweils 10.000,00 € auszeichnen. Damit sollen die betreffenden Einrichtungen in ihrer Arbeit und die Verbreitung erfolgreicher Förderwerkzeuge unterstützt werden.


Kategorie 1: Best Practice "Förderung von Erfindern"

Erfinder sind mit ihren Ideen im Innovationsgeschehen unserer Zeit zusehends ins Hintertreffen geraten. Das liegt nicht an einem Rückgang an Kreativität und neuen Ideen, sondern vielmehr an mangelnden Möglichkeiten und Ressourcen zu deren Umsetzung. Was Unternehmen in Sachen Forschung und Entwicklung, Machbarkeitsprüfung, Patentierung, Marktanalyse, Vermarktung u.a.m. arbeitsteilig leisten können, müssen Einzelerfinder selbst oder im persönlichen Netzwerk erbringen, vom Investitionsbedarf rund um technische Innovationen ganz zu schweigen. Insofern spielen beratende und unterstützende Fördermaßnahmen hier eine wichtige Rolle.


Kategorie 2: Best Practice "Förderung von Umweltinnovationen"

Die Entwicklung und erfolgreiche Marktdurchsetzung "grüner" und "sauberer" Technologien sind mit vertrauten, zum Teil aber auch besonderen Problemen im Innovationsprozess konfrontiert. Auch in diesem Feld gibt es große Diskrepanzen zwischen Erfindung und Innovation, zwischen Idee und der erfolgreichen Umsetzung und Verbreitung am Markt. Diese Diskrepanzen müssen kreativ und mit kompetenter Unterstützung und Förderung überwunden werden, wenn die Innovationen ihre ökologische und gesellschaftliche Wirkung entfalten sollen.

Unter Umweltinnovationen sollen zum einen alle Innovationen verstanden werden, die der Vermeidung, Minimierung oder Beseitigung von Umweltschäden an Gewässern, Luft und Boden dienen. Oder aber solche Innovationen, die durch eine signifikante Steigerung der Material- und Ressourceneffizienz zu einem sparsameren Umgang mit natürlichen Ressourcen beitragen. Dabei sollen integrierte, das heißt Verschmutzung und Ressourcenverbrauch von vornherein reduzierende und vermeidende Lösungen gegenüber nachsorgenden Maßnahmen bevorzugt berücksichtigt werden.


Kategorie 3: Best Practice "Förderung von umweltgerechten Alltagsprodukten"

Die Ebene der Gestaltung von Alltagsprodukten ist von Umwelt- und Nachhaltigkeitsbetrachtungen lange Zeit weitgehend vernachlässigt worden. Dabei ruhen in der Herstellung, der Verbreitung, der Nutzung und der Entsorgung solcher oft in großer Stückzahl hergestellter Produkte erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie Verbesserungspotentiale: Mit Blick auf den effizienten Einsatz von Materialien, von Energie und von Schadstoffen, aber auch unter den Gesichtspunkten Abfallvermeidung, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit u.a.m. bieten integrierte, den Lebensweg betrachtende Perspektiven zukunftsweisende Möglichkeiten.

Unter Alltagsprodukten sollen dabei Gegenstände und Konsumgüter des täglichen Gebrauchs - reichend von Gebrauchsgegenständen wie Möbeln über Werkzeuge und Hilfsmittel bis hin zu Sportartikeln, Elektrogeräten u.a.m. - verstanden werden, nicht berücksichtigt werden Lebensmittel sowie Pharma- und Kosmetikprodukte. Bewertet wird, inwieweit die Produkte umweltbezogenen Faktoren (Material- und Energieeinsatz, Emissionen, Abfall, Wiederverwertbarkeit, Einsatz erneuerbarer Rohstoffe u.a.m.) von der Herstellung bis zur Entsorgung Rechnung tragen.


Definitionen/Kriterien/Teilnahmeberechtigung

Prämiert werden Fördermaßnahmen, die als innovativ, effizient und erfolgreich bewertet werden und denen Modell- und Vorbildcharakter zugesprochen werden kann. Im Wettbewerbsteil Umweltinnovationen wird außerdem die Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkung der geförderten Vorhaben mit in Betracht gezogen. Ansonsten gelten für beide Wettbewerbsteile folgende Definitionen:
  • unter Erfindungen und Innovationen sollen sowohl neue Technologien, Verfahren, Prozesse und Produkte als auch Dienstleistungen und Geschäftsmodelle verstanden werden;
  • als Erfinder gelten private Einzelerfinder oder freie, d.h. nicht unternehmens- oder hochschulgebundene Erfinderteams;
  • unter Unterstützung und Förderung sollen alle finanziellen, beratenden und sonstigen Maßnahmen verstanden werden, die zum Erfolg des jeweiligen Innovationsvorhabens beigetragen haben; diese können in der Form von monetärer Unterstützung bei der Entwicklung, Weiterentwicklung, Patentierung etc., aber auch bei in beratender Form z.B. bei der Finanzierung, Vernetzung, Kontaktvermittlung u.a.m. erbracht worden sein;
  • unter Erfolg wird verstanden, dass das Vorhaben im Zusammenhang und als Folge der Förderung maßgebliche und nachvollziehbare Entwicklungsschritte auf der Strecke zwischen Idee und erfolgreicher Marktdurchsetzung vollzogen hat; letztere ist allerdings kein notwendiges Teilnahmekriterium, d.h. es werden auch solche Vorhaben zugelassen, die einen solchen Schritt noch vor sich haben: berücksichtigt werden Fördermaßnahmen aus allen Phasen des Innovationsprozesses, von der Invention über die Frühphasenentwicklung bis hin zur Unternehmensgründung und Vermarktung;
  • teilnahmeberechtigt sind alle privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen in diesem Sinne erbringen, nicht allerdings die Träger öffentlicher Förderprogramme (wohl aber die durchführenden Einrichtungen):

    • z.B. Technologie- und Gründerzentren, Patentverwerter, Spin-Off-Zentren, Entrepreneurshipeinrichtungen, Inkubatoren, Transferstellen u.a.m.;
    • Wettbewerbe wie z.B. Businessplan-, Innovationswettbewerbe oder Umweltpreise, allerdings nur dann, wenn diese über die Prämierung hinaus Fördermaßnahmen wie z.B. Beratung und Betreuung umfassen;
    • Business Angel, Beteiligungsgesellschaften und andere Investoren, wenn diese über die Finanzierung hinaus Fördermaßnahmen wie z.B. Beratung und Betreuung geleistet haben.
    • teilnahmeberechtigt sind Projekte, deren maßgeblicher Förderzeitraum in den Jahren nach 2002 gelegen hat.


Bewerbung

Für die Bewerbung gilt eine sechsmonatige Frist beginnend am 1.7.2010, Einsendeschluss ist der 31.12.2010. Unterlagen können (vorzugsweise) in deutscher sowie auch in englischer Sprache vorgelegt werden, möglich sind Bewerbungen in schriftlicher und elektronischer Form (Texte vorzugsweise im pdf-Format) oder über ein Online-Teilnahmeformular (zu finden auf der Stiftungshomepage). Vorzulegen sind jeweils:
  • ein ausgefüllter Bewerbungsbogen;
  • Lebensläufe der wichtigsten Beteiligten;
  • Kurzstellungnahmen der Geförderten.


Auswahlverfahren

Die Auswahl des/der Preisträger/-in erfolgt durch ein Gremium aus Wirtschaft, Wissenschaft und Förderpraxis. Die Entscheidung des Gremiums ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Kontaktadresse, zusätzliche Auskünfte und Online-Bewerbungsformular:

HANS-SAUER-STIFTUNG
Fichtenstraße 5
D-82041 Deisenhofen
T: 0049 89 613 67 2 0
F: 0049 89 613 67 2 16
sauer@hanssauerstiftung.de
www.hanssauerstiftung.de

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