Das Gesetz bestimmt, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) in Absprache mit der EU-Kommission deutsche Sozialgesetze außer Kraft setzen kann, wenn die Bundesregierung von dort Kredite zur Sanierung der Staatsfinanzen aufnimmt. Das bedeutet, dass die Europäische Union (EU) bzw. der IWF beispielsweise die Leistungen für Rentner und Arbeitslose kürzen oder ganz streichen können. Ziel der Maßnahmen des IWF ist, dass die ausländischen Investoren eines verschuldeten Landes ihr Geld samt den angefallenen Zinsen zurückbekommen. Dafür hat die Bevölkerung des betroffenen Landes aufzukommen. Der IWF hat in der Vergangenheit bereits bei mehreren Staaten drastische Kürzungen ihrer Sozialausgaben durchgesetzt. Nach einem offiziellen Bericht der Vereinten Nationen zum Menschenrecht auf Nahrung (Az. E/CN.4/2001/53) sind die Kreditauflagen des IWF und der Weltbank zusammen der zweitgrößte Grund für Hunger in der Welt, deutlich vor allen Kriegen zusammen (vgl. auch www.righttofood.org/new/PDF/ECN4200153.pdf ). In der Klageschrift wird ausgeführt, dass auch in Deutschland derartige Eingriffe des IWF und der EU-Kommission denkbar sind. Es ist eines der meistverschuldeten Länder Europas. Weitere Zahlungen für insolvente Euro-Länder, zu denen sich Deutschland jetzt verpflichtet hat, können Kredite des IWF auch für Deutschland nötig machen. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de oedp.de/blogs/oedpblogger
Artikel drucken Fenster schließen |