Mit Aufschriften wie "Bio" und "Natur" auf Haarpflege- und anderen Kosmetikprodukten werden Verbraucher in die Irre geführt. Auch wenn einige Komponenten in diesen Produkten tatsächlich aus biologischem Anbau stammen, können sie doch vermischt sein mit anderen, synthetisch hergestellten Inhaltsstoffen, die nichts mit "Bio" zu tun haben. Denn gesetzlich ist der Begriff Naturkosmetik weder definiert noch geschützt. Neuer Europäischer Cosmos-Standard Doch es gibt Abhilfe - und hier gilt es, auf Siegel zu achten. Seit Januar 2010 gibt es endlich den Europäischen Cosmos-Standard, der Mindestanforderungen festschreibt. Danach enthalten Produkte aus Naturkosmetik ökologisch angebaute Inhaltsstoffe, die ohne Tierversuche und umweltschonend verarbeitet wurden. Bestimmte Inhaltsstoffe wie Propylenglykol, Polyethylenglykol (ethoxilierte Rohstoffe), Silikone, Parabene, synthetische Duftstoffe, Paraffine und andere Erdölprodukte sind ausgeschlossen. Die hauptsächlich pflanzlichen Rohstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau sind gentechnikfrei und im günstigsten Fall auch fair gehandelt. Verarbeitet werden sollen sie in physikalischen, jedenfalls möglichst wenigen chemischen Prozessen. Nicht nur der menschliche Körper, auch die Umwelt soll bei Naturkosmetik durch die Inhaltsstoffe so wenig wie möglich belastet werden; eine umweltfreundliche Verpackung gehört dazu. Beim Cosmos Standard müssen in einer Übergangszeit von drei Jahren wenigstens 95 Prozent der natürlich hergestellten Rohstoffe biologisch hergestellt sein, danach sollen sie 100 Prozent betragen - so sie in ausreichend guter Qualität auf dem Markt zu haben sind. 60 Monate - also fünf Jahre nach Einführung des Europäischen Cosmos Standard sollen auch von den chemisch hergestellten Stoffen, wenigstens 30 Prozent biologischen Ursprungs sein. Der Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel (BDIH), der 2001 das Siegel "Kontrollierte Naturkosmetik" einführte, hat mit anderen Organisationen am Europäischen Cosmos-Standard gearbeitet. Weiterhin führt er natürlich das deutsche Siegel, das heute auch viele ausländische Unternehmen nutzen. Daher hat der Verband 2009 die International Organic and Natural Cosmetics Corporation (IONC) gegründet, die sich um die Vergabe des Siegels kümmert, das nach BDIH-Angaben nahezu 6.000 Produkte tragen. Der BDIH lässt die Bio-Auslobung für zertifizierte Produkte prüfen: Nur wenn der Bio-Anteil im Verhältnis zu allen in Bioqualität verwendbaren Bestandteilen des Erzeugnisses mindestens 95 Prozent beträgt, darf das Produkt die Bezeichnung "Bio"tragen. Wasser und Mineralien sind als nicht "biofähig" nicht ausgezeichnet. Der ausgelobte Bio-Anteil eines Erzeugnisses kann so auch nicht durch das für die Herstellung notwendige Wasser erhöht werden. Allerdings, so betont der Verband, sind hohe "Bio"-Anteile bei einigen Erzeugnissen gar nicht machbar: Wascherde zum Beispiel enthält viele wertvolle Mineralstoffe, kann aber nicht "angebaut" werden wie landwirtschaftlich erzeugte Produkte. Trauen kann man aber auch dem ovalen französischen ecocert-Zeichen oder dem Verbands-Siegel der belgischen Naturkosmetikbranche Natrue, das ein weißes Gesicht zwischen einem beigen Blatt und grauem Kreisrund darstellt. Nanotechnologie auch in Naturkosmetika Nach gesetzlicher Definition ist Nanomaterial "ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer internen Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern". In Kosmetik wird Nano-Silber als antibakterieller Wirkstoff in Zahnpasta, Shampoos und Seifen und Nano-Kohlenstoffröhrchen, sogenannten Fullerenen in Anti-Ageing Produkten, sowie Kapseln in Cremes, zum gezielteren Transport und Einsatz von Wirkstoffen, eingesetzt. Vor allem aber sind in Sonnenschutzmitteln, die ohne synthetische UV-Filter auskommen wollen - damit sich die Haut nicht weiß färbt - vor allem Titandioxid und Zinkoxid in Nanogröße als physikalische Filter enthalten. Sie reflektieren UV-Strahlen und sind auf Nanogröße verrieben durchsichtig, die Sonnencreme bildet so keinen weißen Schleier auf der Haut. Wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen von Nano-Partikeln auf Menschen, Tiere und Umwelt gibt es derzeit noch zu wenige, vor allem fehlen Langzeitstudien. Hinweise auf giftige Wirkungen gibt es allerdings mehrfach. Zum Beispiel löste Nano-Titandioxid im Tierversuch nach Aufnahme hoher Dosen über die Atemwege Lungenkrebs aus. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation stuft Nano-Titandioxid deshalb auch als möglicherweise krebserregend für den Menschen ein. Das Bundesamt für Risikoforschung (BfR), die Europäische Kommission und das Bundesforschungsprojekt NanoCare gehen davon aus, dass Titandioxid - wie auch Zinkdioxid - in Nanogröße keine gesundheitlichen Schäden verursacht. Das gilt allerdings nur für gesunde Haut als sicher. Bereits durch Sonnenbrand geschädigte Haut könnten die Kleinstpartikel aber durchdringen. Hier gibt es den Verdacht, dass Titandioxid, die Blut-Hirn-Schranke passiert und Gehirnzellen schädigen könnte. Das jedenfalls vermuten Forscher der US-Umweltbehörde EPA. Deren Labor hatte - nach einer Meldung in der Berliner tageszeitung - die Nanopartikel im Reagenzglas mit Schutzzellen für Nerven (Gliazellen) aus Mäusegehirnen vermischt. Mit den Titandioxid-Partikeln konfrontiert produzierten die Gliazellen aggressive Sauerstoffmoleküle, die die Nervenzellen schädigen. Ende November 2009 haben die EU-Mitgliedstaaten neue Regeln über die Vermarktung und Sicherheit von Kosmetika angenommen, die vorher 55 Richtlinien sind jetzt zu einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Diese besagt, dass Firmen 'Nano' in Klammern hinter jedem Inhaltsstoff angeben müssen, der weniger als 100 Nanometer groß ist - allerdings soll dies erst ab Herbst 2012 gelten. Das Umweltbundesamt gab allerdings im Oktober 2009 eine Erklärung heraus und empfahl: "Die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und freisetzen können, sollte - solange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist - möglichst vermieden werden." Das Amt befürwortet die Einführung eines Melderegisters für Nanoprodukte. Für den BDIH erklärte dessen Rechtsanwältin Sibylle Abraham auf Anfrage: "Es gibt keine Vorgaben für die Verwendung von Nanotechnologie im BDIH Standard Kontrollierte Naturkosmetik. Nach den Vorgaben von Cosmos wird die Verwendung von Nanotechnologie 2015 nicht mehr erlaubt sein, es sei denn, es liegen weitere Erkenntnisse über die Sicherheit vor." Gut behütet in die Sonne Der beste Schutz gegen Hautschäden durch die Sonne ist immer noch Kleidung. Denn die dunkle Winterzeit in unseren Breitengraden hat die Haut empfindlich gemacht. Besonders beim Wandern oder langen Sonnenbädern muss sie daher unbedingt geschützt werden. Um die Haut an die Strahlung zu gewöhnen, sollte man daher anfangs nicht zu lange in der Sonne bleiben und langsam die Verweildauer steigern - Sonnenhut und Sonnenbrille nicht vergessen! Andrea Reiche Weitere Info zum Siegel Kontrollierte Naturkosmetik unter: www.inoc.info
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