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Presse-Stelle:  Deutsche Umwelthilfe e.V., D-78315 Radolfzell
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 21.09.2009
Schutz der biologischen Vielfalt: Deutsche Umwelthilfe stellt Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vor
Die DUH fordert einen Biodiversitätscheck für neue Gesetze und alle staatlichen Vorhaben - Biodiversität als Querschnittsaufgabe der Ministerien - Bundesregierung verpasst Umsetzung ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategie und verfehlt selbst gestecktes Ziel, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen - DUH-Geschäftsführer Baake mahnt künftige Bundesregierung, ihre Verantwortung als Verhandlungsführerin der UN-Konvention über Biologische Vielfalt auch in Deutschland wahrzunehmen

Berlin, 21. September 2009: Zu einer konsequenten Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die Bundesregierung aufgefordert. Für die praktische Ausgestaltung hat die DUH heute 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vorgestellt. Mit dem Vorschlag sollen die Ziele der von der Bundesregierung im November 2007 beschlossene Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden kann. Alle 15 Eckpunkte fallen in die Hoheit des Bundes. "Nachdem die Bundesregierung sich für ihre Biodiversitätsstrategie als Gastgeber der 9. UN-Konferenz zur Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) im Mai 2008 in Bonn hat feiern lassen, ist das Papier in der Schublade verschwunden und wird von vielen Ressorts der Bundesregierung ignoriert. Das Ziel, den Artenschwund in Deutschland bis 2010 zu stoppen, wird mit Sicherheit verfehlt," sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. "Wir wollen die wichtigsten Schritte aufzeigen, um den dramatischen Verlust von Naturräumen und der dort lebenden Tiere und Pflanzen aufzuhalten."

Die DUH schlägt einen "Biodiversitätscheck" für alle Vorhaben des Bundes vor. "Biodiversität muss zur Querschnittsaufgabe aller Ministerien der Bundesregierung werden, die den Bundesumweltminister seit dem Kabinettbeschluss vor fast zwei Jahren mit der Umsetzung der Strategie allein gelassen und teilweise gegen diese gearbeitet haben", sagte Baake. Gesetze und andere staatliche Vorhaben sollen auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen der Nationalen Biodiversitätsstrategie und ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt geprüft werden. Damit werde verhindert, dass zum Beispiel der von der Bundesregierung als besonders schutzwürdig eingestufte Fischotter in seinem Lebensraum durch Wasser- und Straßenbaumaßnahmen in der Verantwortung des Verkehrsministeriums ständig bedroht wird. Zwar schreibt das Umweltministerium im "Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur" vom Februar 2009: "Zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Wildkatzen und Fischottern sind insbesondere die Aufrechterhaltung und der Ausbau des Biotopverbundes erforderlich." Die Praxis sehe jedoch gerade an den Flussläufen ganz anders aus. Das Verkehrsministerium plant weiterhin u. a., die Auwälder entlang von Elbe oder Donau für den Ausbau des natürlichen Flusslaufs zu opfern.

In den Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz fordert die DUH, dass der Bund auf der Grundlage seiner neuen Verfassungskompetenz einen bundesweiten verbindlichen Biotopverbund plant, der natürliche Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten wie Nationalparks oder Biosphärenreservaten vernetzt. Seit dem Elbehochwasser von 2002 erstellte, aber wieder in den Schubladen verschwundene Pläne für Rückverlegungen von Deichen entlang von Bundeswasserstraßen müssten endlich umgesetzt werden. "Auwälder und Feuchtwiesen sind für den Artenschutz unverzichtbar, bilden einen natürlichen Schutz vor Hochwasser und sind eines der wirksamsten natürlichen Mittel für den Klimaschutz", sagte Ulrich Stöcker, Leiter des Bereichs Naturschutz bei der DUH.

"Mit den 15 Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz könne ein verbindlicher rechtlicher Rahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Deutschland geschaffen werden", sagte Stöcker. Die DUH schlägt ein sogenanntes Artikelgesetz vor, mit dem mehrere Fachgesetze vom Bundeswaldgesetz bis zur Bundesverkehrswegeplanung geändert und ergänzt werden, und z.B. die Anforderungen an Nationalparke oder die Unterstützung der natürlichen Rückkehr von einst ausgerotteten Arten wie dem Wolf geregelt werden. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen fallen alle in die Kompetenz des Bundes und bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Die DUH fordert die in die Bundesregierung strebenden Parteien auf, Deutschlands Verpflichtungen sowohl in den laufenden UN-Verhandlungen zur biologischen Vielfalt als auch im eigenen Land ernst zu nehmen. Deutschland führt seit der UN-Biodiversitätskonferenz 2008 in Bonn den Vorsitz der internationalen Verhandlungen zur Biodiversität. "Wer nicht vor der eigenen Haustür konsequent handelt, läuft Gefahr, sich gerade im Jahr der Biodiversität 2010 auf internationalem Parkett unglaubwürdig zu machen", sagte Baake.

Die DUH-Eckpunkte für eine Biodiversitätsgesetz finden Sie auf www.duh.de/uploads/media/DUH_Eckpunkte_Biodiversitaetsgesetz.pdf

Für Rückfragen:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15, 0151 55 01 69 43, baake@duh.de

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-81, 0160 895 05 56, stoecker@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151 55017009, fokken@duh.de




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