Wir fordern Landwirtschaftsministerin Aigner auf, in den Verhandlungen des Ministerrats zur europäischen Verordnung gegen illegalen Holzeinschlag dem Votum des Europäischen Parlaments zu folgen. Das bisher von der Bundesregierung zur Schau gestellte Desinteresse an einem wirksamen Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz ist verantwortungslos und nicht länger hinnehmbar. Eine europäische Verordnung zum Schutz der Wälder kann nur dann die gewünschte Wirkung entfalten, wenn der Argumentation des Berichtes des Umweltausschusses Folge geleistet wird. Der bisher vorliegende Kommissionsentwurf ist in dieser Hinsicht vollkommen unzureichend. Der Kommissionsentwurf sieht eine Nachweispflicht für die Herkunft des Holzes ausschließlich für Zwischenhändler vor, die das Holz auf den europäischen Markt importieren, verzichtet auf Sanktionen bei Verstößen und nimmt den Handel mit Biomasse vom Importverbot aus. Der Vorschlag des Umweltausschusses hingegen besteht auf einer Nachweispflicht für die gesamte Wertschöpfungskette, schreibt Sanktionen bei Verstößen vor und streicht die Ausnahmeregelungen von Biomasse.
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