Der Bodenschutz ist das Stiefkind der Umweltpolitikder schwarz-roten Bundesregierung. Es herrscht Stillstand, denn die Regierung hält den Bodenschutz bereits für optimal und ausreichend geregelt. Dies zumindest hat sie unisono mit den Regierungsfraktionen in den Auseinandersetzungen um die EU-Bodenschutz-Rahmenrichtlinine immer wieder betont. Wer sich jedoch ernsthaft mit dem Bodenschutzrecht befasst, der wird schnell feststellen, dass von ausreichenden Regelungen in Deutschland noch lange nicht die Rede sein kann. Wie lückenhaft der Bodenschutz geregelt ist, zeigt sich allein schon darin, dass in Deutschland nach wie vor jeden Tag 113 Hektar Agrar-, Wald- und Naturfläche für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht werden. Das zeigt: Die Instrumente zur Verminderung des Flächenverbrauchs und zur Förderung des Flächenrecyclings im Bau-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht sind ganz offenbar unterentwickelt. Außerdem ist das Bundes-Bodenschutzgesetz bisher ein Altlastengesetz. Vorsorgender Bodenschutz spielt darin nur eine untergeordnete Rolle - die Regelungen des vorsorgenden Bodenschutzes bleiben unkonkret und wenig verbindlich. Die Vorschriften für den Schutz der Böden in der Landwirtschaft - also für die Hälfte der Landesfläche - haben keine Durchschlagskraft. Regelungen für den Schutz der Böden in Wäldern - immerhin ein Drittel der Landesflächen - fehlen sogar ganz.
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