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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
17.11.2008
Die neue
B
ayerische Staatsregierung und der Donauausbau:
Eine Chance für die frei fließende Donau?
Die neue
B
ayerische Staatsregierung lässt den
B
und Naturschutz (
B
N) auf einen Kurswechsel in der Frage des Donauausbaus in Niederbay-ern hoffen. Weil sich die
b
ayerische FDP eindeutig gegen die Staustu-fenkanalisierung positioniert hat, erwartet der
B
und Naturschutz, dass seine Kernforderungen zum weiteren Vorgehen
b
eim sanften Ausbau der Donau ohne Staustufen in dem jetzt FDP-geführten Wirtschaftsmi-nisterium umgesetzt werden:
Zusätzliche Untersuchungen zum Donauausbau dürfen sich entspre-chend dem
B
undestagsbeschluss von 2002 ausschließlich auf die öko-logische Optimierung der Ausbauvariante A (ohne Staustufen)
b
ezie-hen.
Die Rhein-Main-Donau AG
b
zw. die RMD Wasserstraßen GmbH darf wegen ihres wirtschaftlichen Eigeninteresses an einer Staustufenkana-lisierung
b
ei vorklärenden Untersuchungen nicht mehr einbezogen,
b
ei
B
erechnungen und Planungen nicht mehr federführend
b
eteiligt wer-den.
"Wenn die FDP und ihr neuer
b
ayerischer Wirtschaftsminister Martin Zeil glaubwürdig
b
leiben wollen, muss die
B
lockadepolitik der Staats-regierung gegenü
b
er einem naturnahen Ausbau der Donau ohne Staustufen nun
b
eendet werden", fordert Hubert Weiger, Landesvor-sitzender des
B
N.
Die
B
lockadehaltung der
b
isherigen
B
ayerischen Staatsregierung ge-genü
b
er dem von
B
erlin
b
eschlossenen Donauausbau ohne Staustu-fen hat
b
isher den Fortschritt
b
ei der Verbesserung der Schifffahrtsbe-dingungen zwischen Straubing und Vilshofen und in weiten
B
ereichen auch
b
eim Hochwasserschutz verhindert. Mit der Notwendigkeit für die CSU, eine Regierung in Koalition mit der FDP zu
b
ilden, hat sich die Situation geändert. Die
B
ayerische FDP hat sich schon lange eindeu-tig für die Erhaltung der frei fließenden Donau mit ihren
b
edeutenden Naturräumen und ihren Glanzlichtern
b
ayerischer Kultur positioniert. In der Koalitionsvereinbarung konnte zum Thema Donauausbau erwar-tungsgemäß keine Einigung erzielt werden: "Wir wollen den Donau-Ausbau vorantreiben. Dazu haben die Koalitionspartner unterschiedli-che Auffassungen. Die CSU will die Variante C/C280, die FDP die Va-riante A realisieren. ..." (Koalitionsvertrag, S. 33)
Die Lösung der Frage wurde vertagt - erst nach Vorliegen der Ergeb-nisse der "zusätzlichen Untersuchungen", für die auf
B
etreiben der Staustufen-Kanalisierungslobby 33 Millionen Euro
b
ereit gestellt wer-den (finanziert zur Hälfte von Deutschland, zur Hälfte von der EU), soll weiter
b
eraten werden.
Entscheidend wird sein, welche Untersuchungen für die 33 Millionen angestellt werden - und das wird davon abhängen, wer die Untersu-chungsaufgaben definiert, wer die Untersuchungen plant, steuert und durchführt.
B
isher war in allen Fragen des Donauausbaus die Rhein-Main-Donau (RMD) AG
b
zw. deren Tochter RMD Wasserstraßen GmbH federfüh-rend. Weil die Vorwürfe der Umweltverbände und der
B
ürgerinitiativen aus der Donauregion, die RMD würde mit der ausschließlichen Fokus-sierung auf den Staustufenbau wirtschaftliche Eigeninteressen verfol-gen, in der EU-Kommission und in den
B
undesministerien ernst ge-nommen werden, sollen die Organisati€onen ü
b
er einen "Planungsbei-rat"
b
ei den Untersuchungen
b
eteiligt werden.
B
und Natur€schutz und
B
ürgerinitiativen wollen dabei nicht nur umfassend informiert werden, die Organisationen wollen aktiv auf Art, Inhalt und Umfang der Unter-suchungen Einfluss nehmen. Der
B
und Naturschutz wird sich jedoch nur dann konstruktiv im "Planungbeirat"
b
eteiligen, wenn folgende Vor-aussetzungen erfüllt sind:
Der
B
undestagsbeschluss vom 7. Juni 2002 muss vollinhaltlich um-gesetzt und darf nicht auf dem Verwaltungswege und unter dem Deckmantel angeblich "variantenneutraler" Untersuchungen unterlau-fen werden. Die
B
undesregierung ist durch den
B
eschluss und auch durch öffentliche Aussagen des
B
undesverkehrsministers gebunden, ausschließlich die flussregulierende Variante A weiter zu verfolgen. Diese Variante stellt den äußersten, gerade noch tolerierbaren Kom-promiss zwischen den
B
elangen des Naturschutzes und dem Interesse an der Verbesserung der Fahrwasserbedingungen dar. Der
B
und darf keine Haushaltsmittel für Planungen oder Gutachten für die Errichtung einer Staustufe in der Donau (Ausbauvariante C/C2,80) ausgeben.
Die "Zusätzlichen Untersuchungen" müssen sich darauf konzentrie-ren, die Variante A ökologisch zu optimieren. Dazu, und um die Aus-wirkungen der Ausbaupläne auf die europäischen Schutzgebiete und das
b
undesweit
b
edeutsame Schutzgebiet "Isarmündung" fachlich kor-rekt und angemessen zu
b
erücksichtigen, muss auch das
B
undesamt für Naturschutz einvernehmlich in die weiteren Planungen und Unter-suchungen einbezogen werden.
Die Untersuchung aller Möglichkeiten für einen ökologischen Hoch-wasserschutz müssen wesentlicher
B
estandteil der "Zusätzlichen Un-tersuchungen" sein.
Die RMD AG
b
zw. die RMD Wasserstraßen GmbH dürfen
b
ei den künftigen Planungen und Entscheidungsvorbereitungen keine Rolle mehr spielen und keine weiteren Aufträge mehr erhalten. Der
b
este-hende Auftrag zur Abwicklung der Untersuchungen
b
is 2010 ist der RMD unverzüglich zu entziehen, da wegen der
b
estehenden Interes-sen keine objektiven und keine
b
elastbaren Ergebnisse zu erwarten sind. Ein Projekt, das entsprechend Vorgaben der RMD entschieden wird, wird in der
b
etroffenen Region keine Akzeptanz finden.
Das Eigeninteresse der RMD an einer Realisierung einer Stauvariante ist offensichtlich: seit 1966 sehen die Planungen der RMD nicht nur eine Staustufe
b
ei Aicha und den Durchstichskanal in der Mühlhamer Schleife, sondern auch ein Kraftwerk in diesem Durchstichskanal vor. Nachdem die RMD per Konzessionsvertrag die einzige
B
egünstigte
b
ei einer möglichen Wasserkraftnutzung wäre und sich zu praktisch 100% im Eigentum von entsprechend interessierten Energieversor-gungsunternehmen (e-on, EnBW und LEW, vgl.
www.rmd.de
)
b
efindet, ist diese Gesellschaft kein "neutrales Planungsbüro", vielmehr wird sie von einem einseitigen wirtschaftlichen Eigeninteressen an Stau, Durchstichskanal und Kraftwerk geleitet.
In diesem Sinne setzt die RMD z.
B
. auch grob irreführende und un-wahre Veranschaulichungen (z.
B
. Kurzfilme zur geplanten Staustufe Aicha und zu den angeblichen "Ausgleichsmaßnahmen") ein, die - wie eindeutig
b
elegt werden kann - eine Häufung von Falschaussagen enthalten. Auch
b
ei ihrem letzten öffentlichen Auftritt, einer Veranstal-tung des Hafenforums in Deggendorf am 29.10.2008 haben die Vertre-ter der RMD eben nicht - wie dies allein schon nach Ingenieurrecht Pflicht für ein
b
eauftragtes Ingenieurbüro wäre - die Interessen und die
B
eschlusslage des Auftraggebers (des
B
MVBS) vertreten, sondern entgegen allen Fachstellungnahmen vor allem die ökologisch verhee-renden Wirkungen der geplanten Staustufe verharmlost und die Stau-variante als die einzig mögliche und sinnvolle Planungsvariante dar-gestellt.
Die langjährig wahrnehmbare einseitige Orientierung der RMD ist so offensichtlich, dass
b
ereits heute festzustellen ist, dass jede Entschei-dungsvorbereitung,
b
ei der diese Gesellschaft eine Rolle spielt, in der
b
etroffenen Region keine Akzeptanz finden würde. Ein Konsens zu den strittigen Fragen und ein Fortschritt hin zu einer Verbesserung der Fahrwasserbedingungen werden auf dieser
B
asis nicht zu erreichen sein. Auch die grundsätzlich zu
b
egrüßende "Monitoringgruppe", die auf Anregung der EU-Koordinatorin Karla Peijs installiert werden soll, würde zu einem
b
loßen Feigenblatt verkommen, solange mit der RMD die Staulobby selbst die Untersuchungen
b
estimmen könnte.
Die Aussage des
B
MVBS, die
B
eauftragung der RMD würde sich aus den Donauverträgen ergeben (Antwort auf die kleine Anfrage vom 21.12.2007,
B
undestags€drucksache 16/7641, Seite 3) ist nicht richtig. Zwar ist die RMD in den genannten Verträgen mit der Durchführung des Donauausbaus
b
eauftragt; daraus ergibt sich jedoch kein Mitspra-
cher
echt
b
ei der Entscheidung, ob ausgebaut wird und wenn ja, wie ausgebaut wird (z.
B
. mit oder ohne Staustufen). Diese Entscheidungen hat allein der
B
und im öffentlichen Interesse zu treffen. Die Privatfirma RMD hat dagegen keinerlei Mitspracherecht
b
ei dieser Entscheidung und selbstverständlich auch nicht
b
ei einem Untersuchungsprogramm, das der Entscheidungsfindung dienen soll.
Im ü
b
rigen hat ein Schiedsgerichtsverfahren in einem ähnlich gelager-ten Fall (Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur weiteren Abwick-lung des Endlagers Morsleben durch das
B
undesamt für Strahlen-schutz) ergeben, dass Planungs- und Untersuchungsaufträge eben nicht automatisch nach Altverträgen an mittlerweile privatisierte ehe-malige staatliche Gesellschaften vergeben werden müssen, sondern ggf. europaweit ausgeschrieben werden können und müssen.
Die Planungen und Untersuchungen müssen in jedem Planungssta-dium, insbesondere auch vor der Festlegung der zu untersuchenden Fragestellungen, vollständig und detailliert öffentlich gemacht und in dem einzurichtenden
B
eirat für die Untersuchungen vorgestellt und diskutiert werden.
Vor den Untersuchungen zur Verbesserung der Schifffahrtsbedingun-gen muss eine Klärung der tatsächlichen Anforderungen an den Transportweg Wasserstraße und seine Einbindung in ein ü
b
ergreifen-den Güterverkehrsnetz stehen. Jeder Eingriff in das Flusssystem Do-nau zur Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen, d.h. jede Verände-rung des ü
b
erragenden Naturraumes zwischen Straubing und Vilsho-fen, erfordert eine stichhaltige Rechtfertigung durch ein schlüssiges und umfassendes Verkehrskonzept für den Donaukorridor. Dieses Konzept fehlt
b
isher völlig. Wachstumsprognosen für den Güterver-kehr allein reichen nicht als Argument für den
B
au einer Staustufe in der niederbayerischen Donau, so lange nicht klar ist, welche Güter vermehrt transportiert werden müssen, welche Wege diese gehen, welche Verkehrsträger auf der Transportkette zu nutzen und welche logistischen
B
edingungen zu erfüllen sind. Nur aus einem stimmigen Verkehrskonzept können die zukünftigen Anforderungen an die Was-serstraße abgeleitet werden.
B
isher ist nicht
b
elegt, warum eine Stau-stufe im letzten Freiflussabschnitt der Donau dem Güterverkehr auf
B
innenwasserstraßen mehr helfen soll, als zum
B
eispiel eine Erhö-hung der
B
rückendruchfahrten im Main-Donau-Kanal oder eine Ver-
b
esserung der Schnittstelen zwischen den Verkehrsträgern.
Der
B
und Naturschutz und die Donau-Initiativen hoffen, dass mit dem neuen Wirtschaftsminister Martin Zeil eine Lösung möglich wird, die der
B
innenschifffahrt hilft und gleichzeitig dem Wert der Natur- und Kulturlandschaft an der niederbayerischen Donau Rechnung trägt.
Für Rückfragen:
Prof. Dr. Hubert Weiger,
Vorsitzender des
B
undes Naturschutz in
B
ayern e.V.
B
auernfeindstraße 23, 90471 Nürnberg
Tel. 0911-81878-10
Dieter Scherf,
Mitglied im Landesvorstand des
B
undes Naturschutz in
B
ayern e.V.
Wehrweg 4, 94486 Osterhofen
Tel. 08457-7292
Georg Kestel,
Vorsitzender der Kreisgruppe Deggendorf des
B
undes Naturschutz in
B
ayern e.V.
Schiffmeisterweg 7, 94469 Deggendorf
Tel. 0991-341354
Diskussion
Login
Kontakt:
B
und Naturschutz in
B
ayern, Prof. Dr. Hubert Weiger
Email:
b
irgit.lenski@
b
und-naturschutz.de
Homepage:
http://www.
b
und-naturschutz.de
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