Bereits 2003 habe ich als Bundesumweltminister Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen über ein Standortauswahlverfahren für ein Endlager aufgenommen. Seither wird ein solches Verfahren von Niedersachsen und von CDU/CSU und FDP verhindert. Auch ein von mir im Juni 2005 vorgelegtes Gesetz zum Endlagerauswahlverfahren wird weiterhin von der CDU blockiert. In Gorleben findet formal Endlagererkundung statt, der Umfang der Baumaßnahmen die erfolgt sind, entsprechen faktisch dem Bau eines Endlagers und nicht mehr der Erkundung. Für den Bau eines Endlagers liegt aber keine Genehmigung vor. Es wurde noch nicht einmal ein Antrag gestellt. Ein atomrechtlicher Antrag für die Errichtung eines Endlagers fehlt vollständig. Das Moratorium für Gorleben dient dazu, den Schwarzbau zu beenden und die Grundlagen für ein rechtstaatliches Verfahren zu schaffen. Diese Chance wurde durch die Blockadehaltung von CDU und FDP vertan. Wenn nun der bayerische Umweltminister Söder bei Gorleben eine Verzögerung sieht, sollte er sich dafür einsetzen, dass ein Standortauswahlverfahren endlich begonnen wird. Mit dem Atomausstiegsgesetz habe ich die Menge des anfallenden Atommülls erstmals begrenzt und damit die Größe eines Endlagers planbar gemacht. Die Forderung von CDU und FDP nach einer Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke würde die Menge an Atommüll weiter anwachsen lassen, denn je länger die Atomkraftwerke laufen, desto mehr Atommüll entsteht. Sie sind es, die Müllmengen wachsen lassen wollen. Der Vorwurf, durch das Verbot der Wiederaufarbeitung würde die Atommüllmenge anwachsen, ist falsch. Die Wiederaufarbeitung reduziert die Menge des Atommülls nicht. Es wird nur Plutonium isoliert, das aufwändig vor Proliferation geschützt werden muss. Aufbereiteter Atommüll kommt vollständig nach Deutschland zurück und muss hier endgelagert werden. Mit Atomausstieg, Verbot der Wiederaufarbeitung und dem Endlagerauswahlgesetz habe ich die Menge des Atommülls begrenzt, die Zahl der Atommülltransporte stark reduziert und die Grundlage für ein rechtstaatliches Auswahlverfahren wie etwa in der Schweiz geschaffen. CDU und FDP setzen dagegen weiterhin auf eine Blockade des Auswahlverfahrens bei gleichzeitiger Laufzeitverlängerung. Das ist unverantwortlich.
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