Neue Umweltzonen werden in neun Städten des Ruhrgebiets (Dortmund, Bochum, Duisburg, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Oberhausen, Mühlheim an der Ruhr und Gelsenkirchen) sowie in München und Frankfurt am Main eingerichtet. Die Teams der DUH prüfen, ob die Autos korrekt mit Feinstaubplaketten gekennzeichnet sind und wie sich die grüne, gelbe und rote Kennzeichnung prozentual verteilt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben hierzulande Jahr für Jahr 75.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Die Belastung durch die ultrafeinen Russpartikel aus dem Straßenverkehr ist in den innerstädtischen Bereichen am höchsten. Umweltzonen sollen dafür sorgen, dass Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge, die bestimmte Mindeststandards bezüglich ihrer Feinstaubemissionen verfehlen, nicht mehr in die Umweltzonen einfahren dürfen. Die hierzu weiterhin berechtigten Pkw müssen dies mit einer grünen, gelben oder roten Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe nachweisen. Andernfalls drohen ein Ordnungsgeld von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 2400867-19, E-Mail: resch@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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