Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird.
In der Rubrik:   
Mobilität & Reisen   
Artenschutz gilt auch für Urlaubsmitbringsel
Verbotene Souvenirs sind unethisch und bringen großen Ärger
Wien (pte/25.06.2008/13:55) - Mit der großen Urlaubs- und Reisezeit beginnt auch wieder die Warnung vor der Mitnahme von verbotenen Andenken aus der Ferne. WWF www.wwf.at, Lebensministerium www.lebensministerium.at und OZO www.ozo.at machen darauf aufmerksam, dass bedrohte Arten als Mitbringsel jedoch nicht ins Gepäck gehören. Die Einfuhr vieler Tier- und Pflanzenarten, aber auch Produkte daraus, werden streng geahndet. Insgesamt sind 30.000 Arten weltweit geschützt und dürfen nur mit amtlicher CITES-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zu den geschützten Arten gehören auch etliche Korallen, Muscheln und Schnecken, die häufig am Strand oder an Souvenirständen angeboten werden.

"Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird, informiert der neu aufgelegte Ratgeber 'Schauen statt Kaufen' Reisende darüber, welche Tiere und Pflanzen sie nicht lebend oder zu einem Souvenir oder Schmuckstück verarbeitet mit nach Hause nehmen dürfen", erklärt WWF-Sprecherin Claudia Mohl gegenüber pressetext. Immer noch werden bei der Einreise in die EU Tiere oder Tierprodukte beschlagnahmt. "Dazu gehören etwa lebende Schildkröten, Jagdtrophäen wie Braunbären, Elfenbein und Elefantenprodukte, aber auch vermehrt Produkte aus Korallen", erklärt die Expertin. Stark zugenommen habe auch die Einfuhr von in Alkohol eingelegte Schlangen. Mohl verweist darauf, dass die Einfuhr solcher Produkte auch ziemlich saftige Geldstrafen mit sich bringt. "Eine Schlangenledertasche ohne Genehmigung oder der Schmuggel eines lebenden Tieres kann derzeit bis zu 36.000 Euro Strafe oder zwei Jahre Freiheitsstrafe kosten."

"Der Schutz wildlebender Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist uns ein besonderes Anliegen", erklärt Dagmar Schratter, Direktorin des Tiergarten Schönbrunns und Vorsitzende der Österreichischen Zoo-Organisation (OZO). Souvenirs, die von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen, stellen für viele Arten eine massive Bedrohung dar. "Eigentlich sollte ein mündiger Tourist wissen, dass es verboten ist Elfenbein, Elefantenprodukte, ausgestopfte Meeresschildkröten oder gar lebende Tiere einzuführen", meint Mohl.

Warnung gibt es allerdings nicht nur bei Urlauben in "exotische" Länder. Auch in Mittelmeerländern müsse man aufpassen, denn diese Staaten müssen oft als Umschlagplatz für Arten herhalten, die von ganz anderen Staaten kommen. Hier gelte es vor allem bei Mitbringseln aus Schildkrötenpanzern, Elfenbein, Korallen, Muscheln oder Schnecken vorsichtig zu sein. "Wir empfehlen Reisenden, sich im Zweifelsfall vor der Einfuhr nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen", erklärt Max Abensperg-Traun von der Abteilung Natur- und Artenschutz im Lebensministerium. "Man muss sich genau informieren, was man kauft", so der Experte, der dazu rät, anstelle von Souvenirs zweifelhafter Herkunft zu traditionellen Handwerksprodukten, etwa aus Textilien oder Keramik zu greifen.

Die Einfuhr ohne behördliche Genehmigung ist zudem auch bei bedrohten Pflanzenarten wie etwa Orchideen und Kakteen verboten. "Die von Straßenhändlern ausgestellten Papiere gelten übrigens nicht als Zertifikate und sind damit ungültig", meint Mohl abschließend gegenüber pressetext. Unter www.wwf.at/CITES können die aktuellen Broschüren gratis herunter geladen werden. (Ende)


Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Wolfgang Weitlaner
email: weitlaner@pressetext.com
Tel. +43-1-81140-307
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.pressetext.com
weitlaner@pressetext.com
    

Artikel drucken   Fenster schließen