Die Auseinandersetzung zwischen dem Bund und dem Land Berlin hat ihren Ursprung in dem Beschluss des Senats von 2003, die Anschlussförderung für Anleger im sozialen Wohnungsbau zu stoppen. Damit reduzierte sich die Förderung geschlossener Immobilienfonds auf 15 Jahre, obwohl den privaten Anlegern ursprünglich 30 Jahre in Aussicht gestellt wurden. So war beispielsweise die Finanzierung über einen Zeitraum von 30 Jahren die Vorbedingung, um die Wirtschaftlichkeit der Objekte zu gewährleisten. Als Konsequenz des Förderstopps sah eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission die Insolvenz von 290 Fondsgesellschaften voraus, die durch den Verlust der erwarteten Gelder ihre Ausgaben nicht mehr bedienen können. Damit würden im Laufe der folgenden Jahre Bürgschaften in einer Gesamthöhe von insgesamt 900 Millionen Euro fällig werden, so die Kommission. Bund verweigert Auszahlung von Rückbürgschaften Für die Bürgschaften gibt es Rückbürgschaften des Bundes über die Hälfte des Betrages. Tatsächlich verweigert der Bund jedoch die Auszahlung. Er vertritt die Auffassung, dass er wegen des Ausstiegs des Landes Berlin aus der Anschlussförderung dazu nicht mehr verpflichtet sei. Wolfgang Tiefensee (SPD), Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, hat Vergleichsverhandlungen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen in einem Schreiben vom 12. März 2008 abgelehnt. Das Land will nun Klage gegen den Bund erheben. "Dennoch führt der Finanzsenator Thilo Sarrazin in seinem aktuellen Haushalt Einnahmen aus Rückbürgschaften auf und tut so, als ob die Zahlungen des Bundes beschlossene Sache wären", kommentiert Klaus Menzenbach. Er verweist zudem darauf, dass für "Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Wohnungsbaubürgschaften" 500.000 Euro als Ausgaben eingeplant wurden: "Einerseits stellt Herr Sarrazin die Einnahmen aus den Rückbürgschaften unkommentiert als garantiert dar, andererseits braucht er Geld, um Kosten im Zusammenhang mit der Klage gegen den Bund tragen zu können. Der Finanzsenator will unbedingt einen ausgeglichenen Haushalt darstellen - und opfert dafür seine Glaubwürdigkeit." Weitere Informationen Interessengemeinschaft der Kapitalanleger im sozialen Wohnungsbau Berlin e.V. Klaus Menzenbach Damaschkestr. 41 10711 Berlin Tel.: 030 394 081 30 Fax: 030 394 943 01 E-Mail: info@anlegerinitiative-berlin.de Die Interessengemeinschaft der Kapitalanleger im sozialen Wohnungsbau Berlin e.V. vertritt die Interessen von Anlegern im gesamten Bundesgebiet, die in den achtziger und neunziger Jahren in den sozialen Wohnungsbau in Berlin investiert haben. Sie gründete sich 2005, nachdem sich das Land Berlin aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus verabschiedet hatte. Das Land Berlin verweigerte den Anlegern der Förderjahrgänge 1987 bis 1997 die Anschlussförderung, obwohl Banken, Politiker und Bauträger ihnen eine 30-jährige Förderung durch das Land Berlin in Aussicht gestellt hatten: für einen Zeitraum von 15 Jahren die Grundförderung und danach für weitere 15 Jahre die Anschlussförderung. Grundförderung und Anschlussförderung waren feste Größen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Interessengemeinschaft verleiht all denen eine Stimme, die ihr Privatvermögen auf Einladung des Landes Berlin in den sozialen Wohnungsbau investiert haben und denen durch den Wegfall der Anschlussförderung nun die Insolvenz droht. Sie will den Senat und die finanzierenden Banken zu einem konstruktiven Dialog mit den Anlegern bewegen.
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