Wir begrüßen die vorgesehene Regelung Brandenburgs, eine Umweltverträglichkeitsprüfung von den Antragsstellern einzufordern, wenn der Mindestabstand zwischen Genmaisfeldern und Naturschutzgebieten unterhalb von 800 Meter liegt. Damit zeigt das erste Bundesland Seehofer die rote Karte für seine unverantwortliche Mindestabstandsfestlegung in der Verordnung zur guten fachlichen Praxis. Dort betragen die derzeitigen Abstände 150 Meter zu konventionellen und 300 Meter zu Ökofeldern. Eine aktuelle Studie des Landesumweltamtes Brandenburg belegt, dass sich Maispollen viel stärker ausbreiten als bisher in der Zulassung angenommen. Bedroht sind etwa Schmetterlinge wie Tagfalter und auch Bienen. Brandenburg zeigt: Die Abstandsregelung der Bundesregierung ist in der Realität völlig unzureichend. Bereits vor der Anbausaison 2008 ist die gute fachliche Praxis nur von Altpapier-Wert. Wir fordern Minister Seehofer auf, dem Beispiel Brandenburgs zu folgen und die Mindestabstände generell auf mindestens 800 Meter zu erhöhen. Wir appellieren auch an die anderen Bundesländer, es den Brandenburgern gleich zu tun. Ein größerer Mindestabstand zwischen Genanbau- und konventionellen sowie ökologischen - Feldern und zu Naturschutzflächen ist das Minimum an Verantwortung gegenüber der gentechnikfreien Landwirtschaft und dem Naturschutz. Wir werden einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen.
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