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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V., D-78315 Radolfzell
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
05.03.2008
Dieselfilterskandal: Gabriel gesteht Scheitern der Austauschaktion
Vor dem Umwelt- und Verkehrsausschuss gesteht der Umweltminister, dass die von ihm favorisierte "Kulanzregelung" nicht funktioniert und verzichtet dennoch auf konsequente Rückrufaktion und Widerruf der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter - Deutsche Umwelthilfe befürchtet nachhaltigen Schaden für Auto-Abgasreinigung in Deutschland - Interne Dokumente belegen, dass Staatssekretär und Abteilungsleiter im Umweltministerium schon im August 2006 eine Veröffentlichung "negativer Prüfergebnisse" bestimmter Filtersysteme fürchteten
Berlin, 5. März 2008: Die Ende November 2007 von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel präsentierte so genannte Kulanzregelung zur Aufarbeitung des Skandals um unwirksame Dieselfilter ist gescheitert. Das geht aus der Erklärung hervor, die der Minister heute vor dem Umwelt- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag abgegeben hat. Nach Gabriels Angaben sind von den mindestens 40.000 in Diesel-Pkw nachgerüsteten Betrugsfiltern in den vergangenen drei Monaten ganze 1.024 - also etwa 2,5 Prozent - belegbar gegen funktionierende Systeme ausgetauscht worden.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die den Filterskandal im vergangenen Jahr aufgedeckt hatte, wirft der Bundesregierung vor, aus dem von Anfang an vorhersehbaren und nun offensichtlichen Scheitern der Kulanzregelung immer noch keine klaren Konsequenzen zu ziehen. Statt die Betriebserlaubnis für die Betrugsfiltersysteme amtlich zu widerrufen und so den Filteraustausch zu beschleunigen, verteidigt die Bundesregierung weiter einen Steuervorteil für zehntausende von Filtern, die zum Gesundheitsschutz der von hohen Feinstaubbelastungen Betroffenen nichts beitragen. Als einzige zusätzliche Maßnahme soll ein Informationsschreiben der Behörden an die betroffenen Autohalter dienen, von dem der Minister allerdings eingestehen musste, dass seine Versendung möglicherweise aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei.
"Die Botschaft dieses Krisenmanagements ist verheerend", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Übertragen auf eine ertappte Geldfälscherwerkstatt tritt die Bundesregierung dafür ein, die Blüten weiter im Geldverkehr zirkulieren zu lassen, mit dem Argument, der Austausch von Falschgeld in korrekte Scheine sei den Betroffenen nicht zuzumuten. Außerdem würde die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens durch die Geldfälscher die Arbeitsplätze in deren Fälscherwerkstatt gefährden."
Die DUH hatte bereits seit November 2006 erste Hinweise auf negative Prüfergebnisse eines UBA-Tests von Nachrüst-Partikelminderungssystemen erhalten und das Bundesumweltministerium daraufhin in insgesamt vier Schreiben vergeblich aufgefordert, die Unterlagen der DUH zur eigenen Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse wurde von der Umweltorganisation schließlich nach einjähriger Verweigerung des BMU vor dem Verwaltungsgericht Dessau erstritten.
Der DUH vorliegende interne E-Mails aus dem BMU belegen nun, dass der verantwortliche Staatssekretär Matthias Machnig bereits am 23. August 2006 vom zuständigen Abteilungsleiter Uwe Lahl auf dem Umweltbundesamt vorliegende "negative Prüfergebnisse" von Filtersystemen aufmerksam gemacht worden war, deren Veröffentlichung befürchtet werde. Wörtlich schriebe Lahl damals an den Staatssekretär: "Mein Gefühl sagt mir, dass der Plan von Herrn Friedrich (d. zuständige Abteilungsleiter im UBA, DUH) der ist, nach der Sommerpause vorläufige Daten aus dieser Untersuchung in die öffentliche Diskussion zu spielen; sinngemäß: ´Filter im UBA-Test durchgefallen´. Damit wäre der sich abzeichnende Nachrüstungskompromiss der Länder mehr als fraglich."
Hätte das Umweltbundesamt tatsächlich die Ergebnisse der Untersuchungen im Herbst 2006 - und damit sechs Monate vor der Entscheidung über die Filterförderung durch Bundestag und Bundesrat - veröffentlicht bzw. hätte das Umweltministerium diese Ergebnisse dem sachlich zuständigen Verkehrsministerium für eine Nachkontrolle zur Verfügung gestellt, hätte es zu dem Dieselfilterskandal gar nicht kommen können. Resch: "Wir wären heute viel weiter. Voraussichtlich wären hunderttausende funktionierende Nachrüstfilter in Pkw eingebaut worden, mit dem Effekt einer messbaren Verbesserung der Luftqualität in den hauptbetroffenen Belastungszonen." Außerdem wäre der nun entstandene Schaden von etwa 40 - 60 Millionen Euro nicht entstanden, von dem noch niemand wisse, wer am Ende dafür aufkomme.
Die E-Mails aus dem Umweltministerium belegten eindeutig, "dass sich die zuständige Fachabteilung und der beamtete Staatssekretär frühzeitig des Risikos bewusst waren, dass nicht funktionierende Filtersysteme massenhaft auf den Markt zu kommen drohten. Aus welchen Beweggründen heraus die Verantwortlichen die ihnen vorliegenden Prüfergebnisse rechtswidrig der Deutschen Umwelthilfe vorenthielten und nicht einmal das zuständige Verkehrsministerium beziehungsweise das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informierten, muss lückenlos aufgeklärt werden", forderte Resch.
Der Bundesregierung warf Resch vor, das seit mehr als zwanzig Jahren aufgebaute Vertrauen in die amtliche Abgasreinigungspolitik mit ihrem andauernden "dilettantischen Krisenmanagement" zu zerstören. Kein Mensch könne akzeptieren, dass die aus dem Verkauf unwirksamer Filtersysteme erzielten Gewinne bis heute nicht für den entstandenen Schaden und Austausch mit wirksamen Filtern eingesetzt werden. Bereits seit November 2007 kündige das Unternehmen GAT in regelmäßigen Abständen für die jeweils nächsten Wochen die Auslieferung eines neuen, verbesserten Partikelfilters an. Doch ebenso wie das Unternehmen zuvor Messprotokolle und Antragsunterlagen bisheriger Filtersysteme gefälscht habe, setze es nun von der Bundesregierung ungestört seine Verbrauchertäuschung fort.
In der vergangenen Woche hatte die DUH aufgedeckt, dass GAT bisher dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) noch nicht einmal den mit der Zulassungsprüfung betrauten "technischen Dienst" bzw. den Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns der Prüfungen mitgeteilt hat. Ein solcher Filtertest dauert üblicherweise allein acht bis zehn Wochen. Nach der DUH-Veröffentlichung behauptete GAT unter der Überschrift "Prüfungen laufen" (Pressemitteilung vom 29. Februar 2008): "Die Zulassung der neuen Partikelminderungssysteme der GAT-Gruppe wird in wenigen Wochen erfolgen. Nach erfolgreichen internen Tests laufen derzeit die Prüfungen zur Erlangung der ABE unter Aufsicht des Kraftfahrt-Bundesamtes." Das KBA hat dies auf Nachfrage der DUH vehement bestritten. Niemand im Hause wisse etwa von der angeblichen Aufsicht über GAT-Tests. Pressesprecher Stephan Elsner erklärte am 3. März 2008: "Laufende Untersuchungen oder auch nur die Ankündigung, dass solche geplant seien, sind dem KBA unbekannt. Das KBA kann nur etwas begleiten, was es kennt. GAT hat nichts an das KBA herangetragen. Es gibt niemanden beim KBA, der die GAT-Entwicklungen begleitet."
"Die Bundesregierung kann vor dem andauernden Desaster um die Betrugsfilter nicht länger den Kopf in den Sand stecken", mahnte Resch. "Die DUH hält den Entzug der Betriebserlaubnis für alle Betrugsfilter zum 31. März 2008 für den einzig gangbaren Weg, den betroffenen Autohaltern zu helfen." Wenn die Bundesregierung weiter versuche, das Filterdesaster auszusitzen, halte nicht nur die Verunsicherung der Autofahrer an. Darüber hinaus komme der zur Entlastung der Ballungszentren von tödlichem Feinstaub notwendige massenhafte Einbau von Nachrüstfiltern nicht in Gang. Resch: "Die Nachrüstung der Dieselfilter wird als ein Tiefpunkt der Umweltpolitik in Deutschland in die Annalen eingehen und mit dem Namen des Bundesumweltministers verbunden bleiben, wenn es jetzt nicht gelingt, das Vertrauen in die Filternachrüstung wiederherzustellen."
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil.: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 2400867-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Tel.: 030 / 2400867-21, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 / 2400867-19,
E-Mail: rosenkranz@duh.de
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