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Presse-Stelle:
PROVIEH Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., D-24226 Heikendorf
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
11.10.2007
Neue Geflügelpest-Verordnung: Das Ende der Freilandhaltung?
Aufstallungsgebot kein wirksamer Schutz vor Vogelgrippe - nicht Freilandgeflügel, sondern Intensivtierhaltung für Verbreitung des Virus' verantwortlich
Am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat über eine Geflügelpest-Verordnung, durch die die generelle Stallpflicht für Geflügel künftig zur zeitlich unbefristeten Dauerregelung erhoben wird. Ursprünglich galt diese nur als zeitlich begrenzte Maßnahme nach dem akuten Fall von Vogelgrippe auf Rügen Anfang 2006. "Nach der neuen Verordnung ist eine artgemäße und tierschutzkonforme Haltung insbesondere von Wassergeflügel, aber auch vieler anderer Geflügelrassen in Deutschland nicht mehr möglich", kritisiert Mathias Güthe, Vorstandsmitglied von PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM) e.V. den Entwurf.
PROVIEH - VgtM e.V. hat in einem offenen Brief an alle Regierungschefs appelliert, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Deutschlands größter und ältester Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung hält die Verordnung vielmehr für einen weiteren Versuch, die industrielle Massentierhaltung wieder hoffähig zu machen. "So kann die Geflügelindustrie die zuletzt vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Käfighaltung wieder als 'Normalfall' verkaufen", so Mathias Güthe weiter. Sie lenke damit davon ab, dass die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen der industriellen Mastfarmen viel eher einen Ausbruch von Tierseuchen befürchten lassen als eine artgemäße Haltung im Freiland.
Eines steht nach unabhängigen Erkenntnissen fest: Es gibt keinen Seuchenzug entlang der Vogelzugrouten! Es gibt auch kein massenhaftes Wildvogelsterben. Denn für die Verbreitung eines hochpathogenen (schnelltödlichen) Virus' bedarf es einer hohen Tierdichte, wie sie nur in der industriellen Massentierhaltung vorkommt. "Nicht umsonst verbreitet sich die Vogelgrippe ausschließlich in geschlossenen Stallsystemen der Intensivhaltung in Richtung von Handelswegen mit Tierfutter, Geflügelfleisch, Eintagsküken usw.", weiß PROVIEH-Vorstandsmitglied Mechthild Oertel. Als Beispiele nennt sie die Ausbrüche in England und Ungarn im Sommer dieses Jahres, bei denen Betriebe eines einzigen Konzerns betroffen waren, und die Ausbrüche in den beiden großen bayerischen Entenmastfarmen, die ebenfalls zu einem einzigen Konzern gehörten. "Wie sollen dann Massentierhaltungen sicher sein?", fragt Mechthild Oertel weiter. Glauben Sie uns, so etwas versteht auch der einfache deutsche Bürger und Wähler.
Für die Verabschiedung der vorliegenden Verordnung und der dort vorgesehenen generellen Stallpflicht ist aber der Beweis der Verbreitung durch Wildvögel essentiell. "Dies führt zu einer einfachen Frage: Wozu das Geflügel einsperren, wenn Freilandgeflügel gar nicht von Wildvögeln angesteckt wird?", so die PROVIEH-Vertreter Mechthild Oertel und Mathias Güthe.
Ein Aufstallungsgebot verschleppe hingegen das eigentliche Problem weiter. "Das erinnert mich an die frühere BSE-Schutz-Verordnung, mit der man ebenfalls durch objektiv untaugliche Maßnahmen, einem Tötungsgebot für Rinder britischer und schweizerischer Herkunft, vom eigentlichen Problem ablenken wollte, bis dieser rechtswidrige Unsinn durch das Bundesverwaltungsgericht, das die Verordnung für nichtig erklärte, endgültig gestoppt werden konnte", so Mechthild Oertel, die seinerzeit den Widerstand betroffener Züchter organisiert hatte..
"Auch die Geflügelpest-Verordnung wird keiner gerichtlichen Prüfung standhalten", ist sich PROVIEH sicher. Eine Klage gegen die Verordnung wird derzeit vorbereitet. "Die Ministerpräsidenten können am Freitag Schaden nicht nur vom Geflügel und seinen Freilandhaltern abwenden, sondern auch vom Staat, denn die Kosten für das Verfahren und den Schadenersatz wird der Staat - und damit der Steuerzahler - als Verlierer des Verfahrens tragen müssen", ist sich Mechthild Oertel sicher.
Mehr Informationen und den offenen Brief an die Länderchefs finden Sie unter
www.provieh.de
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Email:
info@provieh.de
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http://www.provieh.de
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