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Presse-Stelle:  oekom verlag, D-80337 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 26.03.2007
Umweltpolitik: Es rumort im Paragrafendschungel
Das von Minister Gabriel angestrebte Umweltgesetzbuch muss mehr sein als die Summe seiner Teile
Bislang ist das Umweltrecht zersplittert und unübersichtlich. Die betreffenden Gesetze und Verordnungen in einem Regelwerk zusammenzufassen, hat sich Umweltminister Gabriel für seine Amtszeit vorgenommen. In der Tat bietet ein Umweltgesetzbuch eine historische Chance - wenn es Natur, Artenvielfalt und Klima besser als bisher schützt. Noch ist das im Ministeriumsentwurf aber nicht vorgesehen. VON MIRIAM DROSS, ÖKO-INSTITUT

In Deutschland gibt es eine hohe Anzahl von Umweltgesetzen und -verordnungen. Sie betreffen den Klimaschutz oder die effiziente Verwendung von Strom. Sie regeln den Umgang mit Luft, Wasser und Boden, mit Abfall und Lärm oder die Zulassung von Industrieanlagen. Doch nirgendwo sind diese Bestimmungen einheitlich zusammengefasst. Deshalb ist das deutsche Umweltrecht zersplittert und unübersichtlich. Ein Umweltgesetzbuch (UGB) könnte Abhilfe schaffen. Davon ist man zwar schon lange überzeugt, doch zur Umsetzung ist es bisher nie gekommen. Das soll sich jetzt ändern. Umweltminister Sigmar Gabriel plant noch in dieser Legislaturperiode ein Umweltgesetzbuch aufzulegen. Damit bietet sich für das deutsche Umweltrecht eine große Chance zur Modernisierung. Allerdings nur, wenn die Akzente richtig gesetzt werden. Wie diese aussehen sollten, untersuchen das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen in einem aktuellen Forschungsvorhaben.

Frühere Anläufe für ein Umweltgesetzbuch

Die Vorgeschichte zum Projekt Umweltgesetzbuch beginnt bereits in den 1970er-Jahren. Schon damals wurde die Forderung laut das Umweltrecht umzuwandeln. Die ersten Entwürfe entstanden in den 1990er-Jahren. Das unter dem ehemaligen grünen Umweltminister Jürgen Trittin eingeleitete Gesetzgebungsverfahren scheiterte allerdings 1999. Den Bundesministerien für Justiz und Inneres waren Bedenken gekommen. Sie fürchteten, dass der Bund nicht über die notwendigen grundgesetzlichen Kompetenzen verfügen würde, um ein Umweltgesetzbuch zu verabschieden. Die Föderalismusreform vom vergangenen Jahr, die diesen Zweifel ausgeräumt hat, und der Koalitionsvertrag von 2005, der die Neuordnung des deutschen Umweltrechts festschreibt, haben die Basis für einen neuen Anlauf geschaffen - unter Federführung des Umweltministeriums. Für Minister Gabriel ist das Umweltgesetzbuch ein "zentrales umweltpolitisches Vorhaben." Seiner Meinung nach soll das UGB vor allem darauf abzielen, die Verwaltung zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Investitionen zu fördern. Damit greift Gabriel zentrale Forderungen der Industrie auf. Demzufolge begrüßte der Bundesverband der Deutschen Industrie die "Absicht der Bundesregierung, durch unbürokratische und kostengünstige Regelungen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken." Fraglich ist aber, ob diese Ziele wirklich die dringlichsten Probleme des Umweltrechts wiedergeben. Dagegen spricht das Sondergutachten "Umweltverwaltungen unter Reformdruck", das der Sachverständigenrat für Umweltfragen im Februar veröffentlicht hat. Darin stellt der Rat klar, dass entgegen unermüdlich erhobener Vorwürfe die deutsche Verwaltung durchaus zügig arbeitet. Die durchschnittliche Dauer eines behördlichen Genehmigungsverfahrens - beispielsweise für eine Industrieanlage - beträgt nur noch wenige Monate. Gleichzeitig hat der wiederholte "Bürokratieabbau" in den Bundesländern, sprich die schon Jahre währende Einsparung von Planstellen, bereits dazu geführt, dass die Umweltverwaltungen mit dem Rücken an der Wand stehen. In manchen Bundesländern gibt es schon jetzt zu wenige Fachleute, um die oft komplizierten Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen.

Umweltstandards vs. Industrie = Märchen

Warum brauchen wir ein Umweltgesetzbuch? Und mit welchen Akzenten? Diesen Fragen gehen das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen in dem bis 2009 laufenden Vorhaben nach. Sie wollen mit ihrer Expertise dazu beitragen, dass sich die Politik den ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellt und Deutschland wieder eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt. Ein Umweltgesetzbuch muss mehr Schutz für Umwelt, Klima und Natur schaffen. Richtig ist, dass das deutsche Umweltrecht zersplittert und unübersichtlich ist. Die Absicht, das gegenwärtige Recht bloß zusammenzufassen, wird aber den großen Herausforderungen, vor denen die Umweltpolitik gegenwärtig steht, nicht gerecht. Nachhaltiges Wirtschaften wird immer mehr zur Überlebensfrage. Daher müssen anspruchsvolle Standards und Innovationen in der Umweltpolitik als Chance und Standortvorteil und nicht länger als ökonomische Bedrohung begriffen werden. Dass hohe Umweltstandards der Industrie zwingend schaden, ist ein Märchen. In vielen Branchen fördert moderne Umweltgesetzgebung Innovationen und damit Arbeitsplätze. Deutschland ist zum Beispiel Weltmarktführer für Technologien der erneuerbaren Energien - eine direkte Folge des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Knapp 1,5 Millionen Menschen arbeiteten nach Aussage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung in Deutschland 2004 im Umweltbereich, wenn man auch die Beschäftigung durch Erneuerbare und die Wärmedämmung von Gebäuden hinzurechnet. Dabei handelt es sich auch und gerade um kleine und mittelständische Unternehmen, die diese Entwicklung voranbringen und Arbeitsplätze schaffen. Trotzdem gibt es Branchen, die sich radikal umstellen müssen. Dass einige die Zeichen der Zeit nicht zu deuten verstehen, zeigt der erbitterte Widerstand der deutschen Autoindustrie gegen die Senkung der CO2-Emissionen von Pkws aus deutscher Produktion.

Entwurf klammert Kontroverses aus

Ein Umweltgesetzbuch wird seinem Namen daher nur gerecht, wenn es Antworten auf die brennendsten umweltpolitischen Fragen gibt. Das aber ist nach der derzeitigen Planung des Umweltministers noch nicht absehbar. Nach einem Eckpunktepapier des Ministeriums sollen in dieser Legislaturperiode zunächst das Wasserrecht und das Naturschutzrecht neu geregelt werden. Außerdem ist geplant, ein einheitliches Genehmigungsverfahren zu schaffen, damit Unternehmer in Zukunft nicht mehr verschiedene Genehmigungen für eine Industrieanlage benötigen. Allerdings will das Umweltministerium zunächst nur die Vorhaben einbeziehen, für die es auch die unmittelbare Zuständigkeit besitzt. Besonders kontroverse Vorhaben wie neue Autobahnstrecken oder ein Flughafenausbau bleiben daher zunächst außen vor. Verschiedene andere übergreifende Gesetze wie über Umweltverträglichkeitsprüfung und Haftungsrecht werden dagegen in das UGB integriert, ebenso wie weitere, bereits bestehende Regelungen zum Beispiel aus dem Bereich Energie und Klima. Ein Gesamtkonzept lässt sich damit noch nicht erkennen.
Hinter den Erwartungen zurück bleibt die aktuelle Konzeption des Umweltgesetzbuches auch hinsichtlich der Einbeziehung von Bürgern und Unternehmen in Umweltfragen. Das betrifft vor allem, aber nicht nur, deren Beteiligung an umweltrelevanten Planungen. In Deutschland wurde die Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren kontinuierlich abgebaut. Dabei sind Umweltkonflikte zentrale Zukunftsfragen, für deren Lösung wir den Sachverstand und die Gemeinwohlorientierung von Bürgern und Verbänden brauchen. Richtig wäre deshalb, den Abbau von Beteiligungsrechten durch die Novelle des UGBs zu stoppen.
Vor allem aber die großen Umweltherausforderungen unserer Zeit werden im bisher geplanten Umweltgesetzbuch nicht ausreichend adressiert. Neben dem Schutz der Biodiversität gehört dazu natürlich der Klimaschutz. Zwar will Umweltminister Gabriel das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Gesetz, das den Emissionshandel regelt, ins UGB einfügen. Neue Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels sind aber damit noch nicht aufgegriffen. Hier sollte die Konzeption unbedingt nachgebessert werden. Wir dürfen die historische Chance, die sich uns mit der Entwicklung eines Umweltgesetzbuches bietet, nicht verpassen.

Ansprechpartnerin: Projektleiterin Regine Barth, Öko-Institut
Fon: +49/6151/81 91 30
E-Mail: r.barth@oeko.de

Miriam Dross, Juristin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Öko-Institut und beschäftigt sich mit den Forschungsschwerpunkten Umweltgesetzbuch, Vergaberecht und Fischerei.

Kontakt: Miriam Dross
Fon: +49/30/28 04 86 60
E-Mail: m.dross@oeko.de

Erschienen in punkt.um 04/2007
www.oekom.de/nc/zeitschriften/punktum/aktuelles-heft.html

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