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Essen & Trinken   
Bei Weintrauben und Wein bevorzugt zu Bio greifen
Zu den erneuten Funden von stark mit Pflanzenschutzmitteln belasteten Weintrauben im Lebensmitteleinzelhandel erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin:

Erneut hat sich gezeigt, dass Weintrauben besonders oft und häufig besonders stark mit Pestiziden belastet sind. Daraus sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher die Konsequenz ziehen und insbesondere bei Weintrauben und bei Wein zu Bioware greifen. Denn bei dieser Produktionsweise werden keine chemischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Damit die Verbraucher wieder Vertrauen zu den angebotenen Produkten fassen können, müssen die Lebensmittelkontrollbehörden künftig einen besonderen Untersuchungsschwerpunkt bei Weintrauben legen. Nur so kann es gelingen, den Druck auf Erzeuger und Vermarkter zu erhöhen, für einwandfreie Ware zu sorgen, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde mit der Feststellung zitiert, dass in Deutschland die Abweichungen zwischen der Akuten Referenzdosis (ARfD) und der Rückstandshöchstmengen für Pestizidwirkstoffe aufgearbeitet und beseitigt seien. Die ARfD ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als diejenige Substanzmenge pro Kilogramm Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko für den Verbraucherinnen und Verbraucher aufgenommen werden kann. Sie wird nur für solche Stoffe festgelegt, die aufgrund ihrer akuten Toxizität schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitliche Schädigungen hervorrufen können.

Wenn Greenpeace jetzt feststellt, dass in einigen Fällen zwar die ARfD-Werte überschritten wurden, nicht aber die deutschen Rückstandshöchstmengen, dann klafft zwischen diesen beiden Aussagen ein Widerspruch, der aufgeklärt werden muss. Dieser Widerspruch ist umso größer, als bei der Festlegung der Höchstmengen ein ausreichend großer Sicherheitsfaktor zu berücksichtigen ist. Es muss geklärt werden, ob der Greenpeace-Vorwurf, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese Höchstmengen offenbar fehlerhaft festgelegt habe, berechtigt ist. Wir werden diese Fragen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz thematisieren.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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