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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
12.12.2006
Neues EU-Chemikalienrecht nützt Mensch und Umwelt - aber es birgt Potential für mehr
Mit der zweiten Lesung im Europäischen Parlament rückt REACH näher
Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH ist auf der Zielgerade: Derzeit findet die zweite Lesung im Europäischen Parlament in Straßburg statt. REACH schreibt erstmals vor, Chemikalien in der Europäischen Union systematisch auf ihre Umwelt- und Gesundheitswirkungen zu prüfen. Und noch etwas ist neu: Nicht die Behörden, sondern die Hersteller und Importeure müssen die Sicherheit der Chemikalien und der aus diesen hergestellten Produkten hinsichtlich der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nachweisen. Mehr Transparenz für alle Marktteilnehmer über Risiken wird zu besser umwelt- und gesundheitsverträglichen Produkten und sichereren Herstellungsprozessen führen. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Prof. Dr. Andreas Troge: "Was bei elektrischen Geräten oder Automobilen schon lange gang und gäbe ist, gilt endlich auch für Chemikalien und die daraus hergestellten Produkte: Sie sind auf ihre Sicherheit geprüft." REACH wird den Gesundheits- und Umweltschutz in der EU entscheidend verbessern. Aber ausgerechnet bei besonders gefährlichen Stoffen lässt REACH die notwendige Konsequenz vermissen.
REACH verbessert das gültige Chemikalienrecht grundlegend. Die innovationsfeindliche Unterscheidung zwischen Alt- und Neustoffen fällt weg: "Alt" sind Chemikalien, die schon vor 1981 auf dem Markt waren. Sie durften bisher ohne behördliche Prüfung hergestellt und verwendet werden. Neustoffe, also nach 1981 vermarktete Chemikalien, mussten die Hersteller und Importeure bei den Behörden anmelden, verbunden mit relativ aufwändigen und teuren Prüfungen. Das erschwerte die Vermarktung neuer Stoffe; alte - auch problematische - Stoffe genossen Marktvorteile.
Zukünftig müssen Hersteller und Importeure für alle Chemikalien die Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt untersuchen. Sie müssen die sichere Produktion und Verwendung darlegen. Dieser Wechsel der Verantwortung für die Sicherheit der Chemikalien und der daraus hergestellten Produkte ist das zentrale Prinzip von REACH.
Leider setzt sich dieses Prinzip gerade bei besonders kritischen Chemikalien nicht konsequent fort. So schlägt das UBA seit Jahren vor, besonders langlebige Chemikalien, die sich in Organismen anreichern und giftig sind, möglichst zu ersetzen. Es handelt sich dabei um Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (PBT) Eigenschaften, also um so genannte PBT-Stoffe. Diese sind zwar nach REACH zulassungspflichtig, das heißt, die EU-Kommission muss ihren Einsatz genehmigen. Aber: Einige PBT-Stoffe sind mit den REACH-Kriterien gar nicht als kritisch erkennbar. Hier sind Nachbesserungen nötig. Die in den Verhandlungen vereinbarte "Überprüfungsklausel" könnte Abhilfe schaffen. Sie sieht vor, mehr Gewicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Messwerte aus der Umweltbeobachtung zu legen. Über diese Ergänzung - und weitere Änderungen - entscheidet das EU-Parlament in Straßburg. Sie sind Teil einer Kompromisslösung zwischen Kommission, Rat und Parlament, die morgen zur Abstimmung steht.
Zum Kompromisspaket gehört ebenfalls die Verpflichtung, besonders kritische, zulassungspflichtige Chemikalien durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Diese Regel gilt jedoch nicht für Chemikalien, die auf das Hormonsystem wirken. Sie dürfen weiter zum Einsatz kommen, falls die Risiken für Mensch und Umwelt angemessen beherrschbar sein sollten. Was aber bedeutet "angemessen beherrschbar"? Und wer kontrolliert dies? Hier bleibt REACH noch immer hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Positiv ist, dass der Kompromiss wenigstens vorsieht, auch diese Regelung nach sechs Jahren auf EU-Ebene zu überprüfen.
Ein dritter Aspekt blieb leider bei den Verhandlungen auf der Strecke: Für Stoffe mit einer jährlichen Produktions- oder Importmenge unter zehn Tonnen - das ist etwa das Fassungsvermögen eines mittelgroßen Lkw - müssen die Hersteller und Importeure nicht generell, sondern nur bei konkreten Hinweisen auf eine besondere Gefährdung Daten zu den Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vorlegen. Wie aber lassen sich Gefährdungen ohne diese Informationen erkennen? Bei diesen Stoffen müssen - im Gegensatz zum Prinzip von REACH - nicht die Hersteller oder Importeure, sondern wieder die Behörden nachweisen, dass die Stoffe potenziell gefährlich sind. Deshalb sollten die Hersteller und Importeure verpflichtet werden, nachzuweisen, dass die Bedingungen für geringere Datenanforderungen gegeben sind. Schon jetzt appelliert das UBA, dass Hersteller und Importeure dies freiwillig tun.
Diese Unzulänglichkeiten sollten jedoch nicht die Gesamtbilanz trüben: REACH ist ein Sprung nach vorne zu mehr Chemikaliensicherheit für Gesundheit und Umwelt. Endlich wird es nicht mehr belohnt, über einen Stoff möglichst wenig zu wissen; und die Stoffanwender erhalten echte Informationen über die Risiken der Stoffe, mit denen sie umgehen.
Das UBA beteiligt sich aktiv an der Ausgestaltung des neuen Chemikalienrechts und unterstützt Unternehmen sowie Vollzugsbehörden bei der Vorbereitung auf REACH. Mit Workshops, Forschungsprojekten und Informationsangeboten bietet das UBA eine breite Palette an praxisnahen Arbeitshilfen.
Weitere Informationen zu REACH finden Sie im Internet unter
www.reach-info.de/
sowie unter
www.reach-konferenz.de/
.
Dessau, den 12.12.2006
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
frank.hoenerbach@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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