Voraussetzung für eine Beteiligung ist: Wenigstens zwei, voneinander unabhängige Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerstaaten von SNOWMAN bilden Arbeitsgemeinschaften. Diese Konsortien sind für das Einreichen geeigneter Forschungsprojekte mit einer Laufzeit bis maximal zwölf Monaten eingeladen. Neben SNOWMAN sind mehr als 70 Projekte am Aufbau eines Europäischen Forschungsraumes (European Research Area, ERA) beteiligt. Staatenübergreifende Forschung wird in Europa bisher aus Förderprogrammen der Europäischen Kommission finanziert. Die ERA-Netzwerke (ERA-NETs) bilden eine Alternative hierzu. Denn um die mitgliedstaatenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, bedarf es zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten. "Eine Organisation kann ein Forschungsprojekt alleine finanzieren oder mit anderen zusammen. Letzteres entlastet definitiv den eigenen Haushalt", so der Koordinator von SNOWMAN, Dr. Stefan Vetter, vom Lebensministerium in Österreich. "Forschung gemeinsam finanzieren" ist das Motto der ERA-NETs. Für die Förderfähigkeit der Projekte haben die Teilnehmerstaaten eine einheitliche Grundlage entwickelt: Um Projekte gemeinsam finanzieren zu können, sind die Bewerbungsunterlagen und die Verträge aufeinander abgestimmt. Das erworbene Wissen wird nicht nur den Beteiligten, sondern allen Europäern zugute kommen, denn die Vermittlung des Wissens und der Erfahrungen sind wesentliche Bestandteile der Projekte. Das Wissensportal EUGRIS (www.eugris.info) - ebenfalls mit Beteiligung des UBA aufgebaut - wird dies unterstützen. Das ERA-NET SNOWMAN beabsichtigt, die Zahl der Finanzierungspartner zu erweitern. Für die erste Ausschreibung stehen dem Projekt insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung. Im Umweltschutz spielen Böden - neben den Medien Wasser und Luft - eine zentrale Rolle. Als Lebensgrundlage für künftige Generationen kommt dem Schutz des Bodens eine besondere Verantwortung zu. Am 22. September 2006 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine "Richtlinie zum Schutz der Böden in Europa". Sie soll den Rahmen der zukünftigen Bodenschutzpolitik der Europäischen Union bilden. Darin werden acht Hauptbedrohungen für den Boden identifiziert. Die Kontamination von Böden ist eine davon. Nähere Informationen gibt es bei Arnd Wieland, SNOWMAN-Sekretariat im UBA, Tel.: 0340/ 2103 3026, E-mail: arnd.wieland@uba.de Dessau, den 01.12.2006
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